Heidenauer galt einen Monat als verstorben
Mann fälschlich für tot erklärt
pm. Heidenau. Schocknachricht am Telefon: Rita B.* aus Heidenau (Landkreis Harburg) traute ihren Ohren nicht, als sie kürzlich vom Gesundheitsamt Winsen über den angeblichen Tod ihres Bruders Werner informiert wurde. Dass es sich um eine Fehlinformation handeln muss, war Rita B. schnell klar, schließlich hatte ihr Bruder ihr gerade noch putzmunter gegenübergestanden. "Der Anruf war ein richtiger Schock", erinnert sich die Rentnerin. Die Falschnachricht hatte für sie erhebliche Konsequenzen.
Der 62-jährige Werner B. hat seit seiner Geburt eine Behinderung durch eine Rhesus-Inkompatibilität (Rhesus-Inkompatibilität bezeichnet eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen der Mutter und ihrem ungeborenen Kind. Sie führt zu einer schweren Krankheit des betroffenen neugeborenen Kindes. Die Ursache sind Antikörper der Mutter gegen die roten Blutkörperchen des Kindes, Anm. der Redaktion). Wegen seiner zudem beginnenden Demenz wurde er im vergangenen Jahr in den Pflegegrad zwei eingestuft. Die Betreuung, besonders bei Behördengängen und im Haushalt, übernimmt Rita B., die direkt über ihrem Bruder wohnt.
Nachdem die Grundsicherung im Mai nicht auf Werner B.s Konto eingegangen und auch die Miete nicht gezahlt worden war, wurde Rita B. stutzig. Sie hakte beim Gesundheitsamt in Winsen nach. Statt einer Auskunft bekam die Rentnerin Beileidsbekundungen: Ihr Bruder sei bereits Anfang Mai verstorben, die Zahlungen infolgedessen eingestellt worden.
Die Falschinformation über den angeblichen Tod ihres Bruders hatte für Rita B. erhebliche negative Folgen. Nicht nur, dass es ihr nach der Schocknachricht physisch und psychisch schlecht ging. Sie musste sich auch mit Banken wegen zusätzlicher Überweisungsgebühren herumschlagen, die ihr auferlegt wurden, und den Vermieter beruhigen, dass die Miete bald überwiesen würde. Immerhin geschah das, nachdem sich das Gesundheitsamt vom Wohlbefinden Werner B.s überzeugt hatte.
Rita B. will die Sache nicht so einfach auf sich beruhen lassen. Sie fordert vom Landkreis Harburg Aufklärung, warum ihr Bruder ohne Sterbeurkunde oder ärztlichen Befund für tot erklärt wurde. In bisherigen Telefongesprächen habe man sie mit Hinweis auf "menschliches Versagen" vertröstet. Die Mitarbeiterin habe sich mündlich entschuldigt, eine schriftliche Entschuldigung von der Verwaltungsspitze habe es aber nicht gegeben.
"Wir möchten uns ausdrücklich bei Familie B. entschuldigen. So etwas darf natürlich nicht passieren!" Das sagt Katja Bendig, Pressesprecherin des Landkreises Harburg, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. "So etwas", das ist ein schwerwiegender Fehler des Gesundheitsamtes des Landkreises. Dieses hatte den behinderten Werner B. (62) aus Heidenau fälschlicherweise für tot erklärt. Bendig versicherte, dass der Landkreis Harburg Werner B. und seiner Schwester Rita eine persönliche, schriftliche Entschuldigung zukommen lassen werde.
Wie kam es zu der peinlichen Panne, die für Rita B. jede Menge Scherereien bedeutete? Laut Kreissprecherin Bendig sei es im Sozialamt bei der Bearbeitung eines Antrags von Rita B. auf Ausweitung der Betreuungsstunden für ihren Bruder zu einem Verrutschen in der Zeile gekommen. Statt des Tagesdatums trug eine Mitarbeiterin fälschlicherweise das Todesdatum ein. Bei der Weitergabe an das Gesundheitsamt sei der Fehler dann nicht aufgefallen und Werner B. als verstorben eingetragen worden.
Der Landkreis werde sich mit dem Programmhersteller in Verbindung setzen, um derartige Fehler in der Zukunft auszuschließen. Die angefallenen Gebühren, die Werner und Rita B. entstanden sind, könnten durch Antragstellung zurückgefordert werden. Das wird Rita B. allerdings nicht tun: "Damit schlag ich mich nicht weiter rum, die Mühen sind mir die Rückerstattung nicht wert." Ihr gehe es schlichtweg darum, wie die Falschmeldung vom Tod ihres Bruders zustande kam. "Ich will einfach mit dem Fall abschließen", betont Rita B.
* Namen von der Redaktion geändert
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