Einrichtungen wie das Hospiz Nordheide können im Erbfall bedacht werden
Mit einem Testament etwas Gutes tun
os. Buchholz. "Jeder ist für sich verantwortlich, und das über den Tod hinaus. Wenn ich mich nicht rechtzeitig um meinen Nachlass kümmere, dann muss ich mit dem leben, was das Gesetz vorsieht." Das sagt Bernd Clasen. Der Nachlassverwalter aus Hamburg arbeitet seit Jahren eng mit dem Hospiz Nordheide zusammen. Viele Menschen wissen nicht, dass sie Einrichtungen wie das Hospiz in ihrem Nachlass testamentarisch bedenken können.
"Für uns sind Spenden und Geld aus Nachlässen wichtig, um unseren täglichen Betrieb sicherzustellen", erklärt Peter Johannsen, Geschäftsführer des Hospiz Nordheide am Buchholzer Krankenhaus (Steinbecker Str. 44). Wie berichtet, muss das Hospiz jedes Jahr fünf Prozent der Betriebskosten aus Spenden selbst finanzieren. Zudem versetzten die Spenden und die Nachlässe das Hospiz in die Lage, den geplanten Neubau mit Eigenkapital zu unterstützen. In Kürze sollen die Arbeiten für den Neubau in Sichtweite zum jetzigen Standort beginnen. Bis Ende 2020 entsteht für rund sechs Millionen Euro ein Neubau, in dem künftig bis zu 14 Menschen auf ihrem letzten Lebensweg begleitet werden. 500.000 Euro der Kosten müssen durch Spenden generiert werden.
In Testamenten bedacht zu werden, sei ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung des Betriebs, betont Johannsen. Wer im Todesfall erbt, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Erbfolge geht davon aus, dass der Erblasser diejenigen bedenken möchte, die ihm nahestehen. Sie berücksichtigt allein Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Adoptivkinder und Enkel. Wenn keine Verwandten vorhanden sind und man nicht verheiratet ist, erbt der Staat.
Nachlassverwalter Bernd Clasen empfiehlt, sich zu Lebzeiten Gedanken über seinen Nachlass zu machen. Um Rechtssicherheit herzustellen und es der Nachwelt einfacher zu machen, solle man über den Gang zum Rechtsanwalt oder Notar nachdenken, so Clasen. Das Hospiz Nordheide könne auf verschiedene Arten bedacht werden, z. B. durch ein Vermächtnis über eine bestimmte Summe. Gerade habe er einen Fall gehabt, in dem eine Verstorbene ihren Nachlass mustergültig geregelt habe. Sie hatte genau festgelegt, welche Summe das Hospiz sowie das SOS-Kinderdorf erhalten sollen.
Peter Johannsen weist darauf hin, dass der Staat gesellschaftliches Engagement unterstützt. Bei Testamenten und Schenkungen sei z. B. das Hospiz als gemeinnützige GmbH von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. "So kommt jeder Cent dem Hospiz zugute", betont Johannsen.
• Wie man das Hospiz unterstützen kann und wie der Neubau aussehen soll, erfahren Interessierte am Informationsstand auf dem Buchholzer Stadtfest. Vertreter des Hospizes sind am Freitag und Samstag, 6. und 7. September, auf der Rathauswiese zu finden. Informationen gibt es auch unter Tel. 04182-2009151.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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