Nur wenige Handyparker in Buchholz
bim. Buchholz. Die Zahl derjenigen, die das Handyparken - also das bargeldlose Bezahlen der Parkzeit per Mobiltelefon an den 42 Parkautomaten im Buchholzer Stadtgebiet nutzt - steigt, ist aber nach wie vor gering. "Im Einführungsmonat August 2018 haben wir 433, im November bereits 1.049 Parkvorgänge über Handyparken gezählt. Zurzeit schätzen wir dessen Anteil an allen bewirtschafteten Parkvorgängen auf etwa 3,5 Prozent. Tendenz steigend", teilt Stadtsprecher Heinrich Helms auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit.
Beim Handyparken laden sich die Nutzer eine App herunter, geben die gewünschte Parkdauer ein und zahlen die Gebühr digital.
Die Vorteile des Handyparkens für die Nutzer: Wenn das Einkaufen oder der Arzttermin länger dauern als geplant, bucht man von Smartphone, Handy und Co. bequem eine längere Parkdauer, ohne zum Parkautomaten laufen zu müssen. Wenn es schneller geht, kann die Parkdauer vorzeitig beendet werden.
Der Nachteil: Die Anbieter der Apps erheben fürs Parken sogenannte Servicegebühren, die von Anbieter zu Anbieter variieren. ParkNow verlangt beispielsweise 25 Cent pro Parkvorgang, moBILET 10 Cent.
Wie berichtet, nimmt die Stadt Buchholz jährlich 450.000 bis 500.000 Euro an Parkgebühren ein, muss für das Annehmen der Münzen aber nach eigenen Angaben auch 30.000 Euro zahlen. Denn inzwischen würden die Banken das Kleingeld nicht mehr annehmen. Zweimal pro Woche holen nun Geldtransporter das Kleingeld ab und bringen es zu Zählstellen.
Parkraumüberwachung
"Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein Auto ohne Parkschein stoßen, geben sie das Kennzeichen ein. Hat jemand über sein Handy einen Parkplatz gebucht, ploppt das auf ihren Smartphones auf und sie sehen, für welchen Zeitraum ein virtuelles Ticket gelöst wurde", erläutert Heinrich Helms den Ablauf. "In einer sehr geringen Zahl der Fälle - unter einem Prozent - kann es aufgrund technischer Probleme, wenn z.B. das Fahrzeug scheinbar nicht erfasst ist, zu einer Verwarnung kommen. Da der Handyparker aber einen Beleg auf seinem Telefon hat, ist der Nachweis uns gegenüber kein Problem, und das Verfahren wird eingestellt", sagt Stadtsprecher Helms zur "Knöllchengefahr". Der Nutzer des Handyparkens ist also beim Versagen der Technik in der Beweispflicht gegenüber der Stadt Buchholz. Die Anzahl der Widersprüche gegen Strafzettel wegen Falschparkens liege im einstelligen Prozentbereich. Die Stadt kooperiert beim Handyparken mit dem Verein "smartparking", einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als App-Anbieter stehen die Firmen EasyPark, ParkNow, Trafficpass, Yellowbrick, moBiLET und Park and Joy zur Verfügung. Außer einigem Verwaltungsaufwand im Vorfeld habe neue Angebot die Stadt nichts gekostet, sagt Stadtsprecher Heinrich Helms. Der Vertrag mit "smartparking" läuft zunächst zwei Jahre und verlängert sich automatisch, wenn er nicht zuvor gekündigt wird. Zweijähriger Vertrag mit "smartparking"
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