Ohrfeige für die Buchholzer Justiz: Gericht kritisiert Vergabepraxis von Säumniszuschlägen
mum. Buchholz. Das ist eine Ohrfeige für die Stadt Buchholz! Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt die Vergabepraxis der Säumniszuschläge bemängelt. Außerdem kritisierte das Gericht die nicht nachvollziehbare Höhe der Vollstreckungskosten. Die Stadt hat daraufhin ihre Mahnschreiben korrigieren lassen.
Den Stein ins Rollen hat Peter Kurth (62) gebracht. Der Buchholzer Kaufmann hatte sich von der Stadt ungerecht behandelt gefühlt und vor Gericht einen Vergleich heraus geholt. "Ich fühle mich bestätigt", so Kurth. "Gerade von Behörden sollte man sich nicht alles gefallen lassen."
Darum geht es: Kurth sollte mehr als 8.000 Euro für die Erschließung seiner Wohnstraße zahlen - und ließ sich dafür sehr viel Zeit. "Das war ein Fehler", räumt Kurth ehrlich ein. "Aber nachdem ich die erste Mahnung erhalten hatte, überwies ich den Betrag", so Kurth. Allerdings habe er weder die Säumniszuschläge in Höhe von 262,50 Euro, noch die Vollstreckungskosten in Höhe von 90,58 Euro bezahlt. "Beide Positionen erschienen mir einfach nicht angemessen."
Die Stadt Buchholz reagierte mit der Pfändung des Kontos von Kurth. "Ich saß an einem Freitagabend vor dem Computer und konnte plötzlich keine Überweisungen mehr machen", erinnert sich der 62-Jährige. "Das war kein gutes Gefühl." Kurth sagt, er habe von der Stadt kein Schreiben bekommen, in dem die Zwangsvollstreckung angekündigt worden sei. Am Montag zahlte Kurth die angemahnte Summe in bar bei der Stadt ein. Und setzte sich zu Hause sofort an den Computer, um die Klage zu formulieren.
Und das Gericht stimmte Kurth in Teilen zu. Immerhin: Buchholz muss dem Kaufmann 180 Euro zurückerstatten.
Die Stadt reagierte binnen einer Woche auf das Gerichtsurteil. "Im Falle von Peter Kurth hat das Gericht uns darauf hingewiesen, dass es notwendig sei, vor Erhebung von Säumniszuschlägen und sonstigen Nebenforderungen auf diese in einem Leistungsbescheid hinzuweisen", sagt Sprecher Heinrich Helms. "Das haben wir jetzt korrigiert." Helms geht nicht davon aus, dass auch weitere Buchholzer jetzt vor Gericht ziehen werden, um gegen die Säumniszuschläge zu klagen. "Dafür sind die Fristen bereits verstrichen."
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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