Bundesverkehrsministerium gibt Pläne bekannt
Schärfere Regeln für E-Scooter - trotzdem hagelt es Kritik

Für E-Scooter sollen bald dieselben Regelungen, wie für Fahrräder gelten | Foto: fottoo - stock.adobe.com
  • Für E-Scooter sollen bald dieselben Regelungen, wie für Fahrräder gelten
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Seit fünf Jahren sind E-Scooter im deutschen Straßenverkehr offiziell zugelassen - Vorschriften gibt es für die bis zu 20 km/h schnellen Fahrzeuge aber eher wenige. Das Bundesverkehrsministerium plant deshalb, neue Regelungen für E-Scooter ab April 2025 einzuführen.
Die Pläne des Verkehrsministeriums sehen vor, die Regelungen für E-Scooter an die für Fahrräder anzugleichen. So sollen die elektronischen Roller zukünftig auch Gehwege und Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit nutzen dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Bislang waren sie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung gänzlich verboten. Die bisherige Abstandsregel, beim Überholen von Fußgängern mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten, würde zudem entfallen.

Weiter dürften E-Scooter-Fahrer zukünftig an einer roten Ampel mit Grünpfeil abbiegen. Ein Vorschlag, der besonderen Anklang findet, ist eine Blinker-Pflicht für E-Scooter ab 2027. Bislang musste das Abbiegen per Handzeichen angezeigt werden, was das Balancieren auf dem Fahrzeug erschweren kann und zudem als uneindeutig wahrgenommen werden könnte.

E-Scooter sind kein Spielzeug

Kritik hagelt es von Seiten der Fußgänger: Der Fachverband Fußverkehr Deutschland, FUSS e.V., befürchtet, dass die neuen Regelungen mehr Drängeln erlauben. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren, mahnt der Fachverband. Den im Referentenentwurf wegfallenden Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern bezeichnet FUSS e.V. in einem Statement als "grobe Attacke auf die Menschen zu Fuß". Ein, wie vom Verkehrsministerium vorgeschlagenes, gleiches Parkrecht wie für Fahrräder sorge laut des Fachverbandes in Zukunft für "Abstell-Chaos auf den Gehwegen". Eine Alternative könne das Abstellen in dafür vorgesehenen Markierungen sein. Die Kosten, so fordert FUSS e.V., sollten statt der Städte die Verleihfirmen tragen. Die Regelung darüber sei besonders wichtig, da es keine gesetzliche Halterhaftung für Verleiher gebe. Wer durch einen falsch geparkten E-Scooter verletzt wird, habe demnach schlichtweg keine Handhabe. Der Referentenentwurf habe dieses Thema aber gar nicht aufgenommen. Ebenso äußert der Verband Kritik an den geringen Bußgeldern. Illegales Gehwegfahren mit E-Scootern soll auch zukünftig nur 25 Euro kosten - in Frankreich bleche man für dasselbe Vergehen bis zu 135 Euro.
Dass das Verschärfen der Regelungen für E-Scooter aber dringend notwendig ist, zeigt die Unfallstatistik des Bundesamtes. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert, deutlich mehr als noch 2022 (8.260). Tödlich verliefen 22 dieser Unfälle.

Unfälle mit E-Scootern gibt es auch im Landkreis Harburg zur Genüge. So wurde vor einigen Wochen der langjährige Blau-Weiss-Vorsitzende Arno Reglitzky von einem rasanten Pärchen auf einem E-Scooter "über den Haufen" gefahren und musste anschließend mit einer gebrochenen Rippe und Blutergüssen ins Krankenhaus (das WOCHENBLATT berichtete).

E-Scooter ohne Versicherung - das kann teuer werden

Da E-Roller häufig noch etwas Verspieltes an sich haben, ist vielen Nutzern zudem nicht bewusst, dass sie für das Gefährt auch eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Denn im Verkehr gelten die E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Alle Fahrzeuge, die schneller als sechs km/h sind und ausschließlich mit Motorkraft betrieben werden, müssen haftpflichtversichert sein. Und E-Scooter können bis zu 20 km/h schnell sein.
Hinzu kommt, dass für E-Roller dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Das heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Auch sind Elektroroller nur für eine Person zugelassen.

In der gesamten Region hat die Polizei es immer wieder mit Verstößen bei der Nutzung von E-Rollern zu tun, insbesondere geht es dabei um alkoholisierte Rollerfahrer und fehlenden Versicherungsschutz.
Alle derzeit aktuellen Regeln rund um E-Roller hat der ADAC zusammengefasst. Sie sind hier nachzulesen.
Ob der Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums für mehr Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr sorgen wird, bleibt abzuwarten. Zumindest wird sich Gedanken gemacht, schließlich sei eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bereits bei der Zulassung der E-Scooter 2019 vorgesehen gewesen.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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