Sportler dürfen lauter sein - Neue Verordnung der Bundesregierung: Lärmschutzauflagen für Sportplätze werden gelockert
(jd). Die Sportvereine dürfen sich auf das Jahr 2017 richtig freuen: Die Bundesregierung zeigt Querulanten, die mit ihren Klagen die sinnvolle Nutzung von Sportplätzen verhindern, endlich die Rote Karte. Per Verordnung aus Berlin werden demnächst die Lärmschutzauflagen bei der Nutzung von Sportplätzen gelockert. Sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt, tritt die Verordnung in Kraft. Das wird wohl noch im ersten Quartal 2017 sein.
Für den Sportbetrieb in den Abendstunden und an den Sonntagen von 13 bis 15 Uhr gelten künftig weniger scharfe Lärm-Grenzwerte. Die Werte werden um fünf Dezibel erhöht und damit an die tagsüber geltenden Immissionsrichtwerte angepasst. Freizeit-Kicker dürften jubeln. Notorische Nörgler haben es nun wesentlich schwerer, gegen Sportplätze in ihrer Nachbarschaft vorzugehen.
Für viele Sportvereine in der Region ist die Neuregelung der "Sportanlagenlärmschutzverordnung" ein Segen: Gerade der abendliche Trainingsbetrieb führte immer wieder zu Konflikten mit Anwohnern.
Nach der neuen Regelung ist nun eine durchgehende Sportplatznutzung auch in der sogenannten abendlichen Ruhezeit von 20 bis 22 Uhr möglich. "Vorher durfte in diesem Zeitraum in Extremfällen nur 40 Minuten trainiert werden", erklärt Andreas Kübler, Sprecher des Bundes-Umweltministeriums, auf WOCHENBLATT-Nachfrage.
"Wir Fußballer betrachten die Aufstockung der Grenzwerte als ein wichtiges Signal zugunsten des Breitensports", sagt Ulrich Mayntz, Stader Kreisvorsitzender des Niedersächsischen Fußballverbandes. Er kennt mehrere Fälle, in denen Vereine aufgrund von Beschwerden der Anwohner Einschränkungen bei den abendlichen Trainingszeiten hinnehmen mussten. Dabei seien viele Vereine darauf angewiesen, die Sportplatznutzung bis in die Abendstunden auszuweiten, damit überhaupt alle Mannschaften trainieren können, so Mayntz.
Für Oliver Grundmann, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Kreis Stade, ist die neue Verordnung, die in den kommenden Wochen in Kraft treten soll, ein wichtiges Signal zugunsten des Breitensports: „Gerade bei uns im ländlichen Raum sind die Sportplätze Dreh- und Angelpunkte des dörflichen Miteinanders.“ Daher dürfte in vielen Rathäusern Erleichterung herrschen. Oftmals müssen sich Gemeinden mit Klagen von Sportplatz-Anliegern herumschlagen, die sich über zu viel Lärm durch Fußballer beschweren.
Etliche Kommunen wollen nun prüfen, ob sie Auflagen gegenüber den Sportvereinen lockern können: „Wenn die höheren Grenzwerte für den Sonntagmittag mehr Möglichkeiten zulassen, sollten diese auch genutzt werden“, erklärt Apensens Rathauschef Peter Sommer. Auf dem Platz des örtlichen Fußballvereins ist der sonntägliche Spielbetrieb seit Jahren eingeschränkt, weil ein Anwohner wiederholt Ärger gemacht habe.
So dürfte in vielen Rathäusern Erleichterung herrschen. Einige Kommunen wollen aber zunächst keine Ausweitung der Trainingszeiten zulassen, um nicht neuen Streit mit Anwohnern zu provozieren. So wird in Buchholz vorerst alles beim Alten bleiben: Dort endete erst kürzlich ein seit Jahren schwelender Streit um Sportplatz-Lärm an der Wiesenschule mit einem Kompromiss. Nach einem Mediationsverfahren müssen die Kicker nun mit eingeschränkten Nutzungszeiten leben. Obwohl die Vereine und die Stadt künftig in einer besseren Rechtsposition sind, soll die mühsam erzielte Einigung nicht angetastet werden. "Es ist nicht geplant, neu zu verhandeln", so der Buchholzer Pressesprecher Heinrich Helms.
Die großzügigeren Lärmschutzwerte haben auch Auswirkungen auf künftige Planungen wie etwa in der Gemeinde Nottensdorf im Kreis Stade. Dort formierte sich Bürgerprotest, weil der geplante Fußballplatz nach Ansicht von Anwohnern zu nah an die Bebauung heranrücken wird. Doch die Mindestabstände von Wohngebieten zu Fußballplätzen können nach der neuen Sportanlagenverordnung verringert werden: Nimmt man als Beispiel einen Fußballplatz, auf dem abends bis 22 Uhr sowie sonntagmittags Trainings- bzw. Spielbetrieb herrscht, so kann sich der Mindestabstand zum angrenzenden Wohngebiet von bisher 150 Meter auf etwa 85 Meter reduzieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt dürfte die Sportvereine ebenfalls erfreuen: Bisher verloren ältere Sportplätze ihren Bestandschutz hinsichtlich höherer Lärmschutzwerte, wenn wenn eine Modernisierungsmaßnahme wie das Verlegen von Kunstrasen durchgeführt wurde. Das ist künftig nicht mehr der Fall.
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