Auch "Spaziergänger" sind betroffen
Stadt Buchholz weitet die Maskenpflicht aus
os/nw. Buchholz. Die Stadt Buchholz weitet die Maskenpflicht aus und hat wegen des sich zuletzt äußerst dynamisch entwickelnden Corona-Infektionsgeschehens eine entsprechende Allgemeinverordnung erlassen. Demnach müssen Bürger, die an Demonstrationen unter freiem Himmel teilnehmen, nicht nur die Abstände von 1,50 Metern einhalten, sondern zudem eine FFP2-Maske tragen. Die Vorschrift gilt auch bei nicht angemeldeten Versammlungen wie den "Spaziergängen", die zuletzt wie in vielen Städten in Deutschland montags auch in Buchholz stattfanden. Dabei demonstrieren die Teilnehmer gegen die ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Corona-Maßnahmen durch die Regierung.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen aufgrund einer Vorerkrankung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zuzumuten ist. Entsprechende ärztliche Atteste müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs sind von der Maskenpflicht ausgenommen, bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem sechsten und 15. Lebensjahr reicht eine Alltagsmaske.
Wer die Maskenpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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