Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Harburg aufgehoben
nw/tw. Landkreis. Die Vogelzugsaison des Frühjahrs ist weitestgehend abgeschlossen. Der Landkreis Harburg hebt die zum Schutz vor einer Verbreitung der Geflügelpest bisher bestehende Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet darum ab sofort auf. „Wir müssen die Situation jedoch genau im Auge behalten. Alle Geflügelhalter sollten weiter vorsichtig sein", so Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. Folgende Maßnahmen haben alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, einzuhalten:
- Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Darüber fliegende oder die Futterstellen anfliegende Wildvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen.
- Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
- Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder -auslauf betreten hat.
Fragen zur Geflügelhaltung beantwortet das Veterinäramt unter Tel. 04171 - 693466 oder per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de.
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