Coronavirus im Landkreis Harburg
Tierparks, Museen und Spielplätze sind wieder geöffnet / Besuch von Autokinos ist erlaubt
(mum). Mit seiner neuen Verordnung, die mit dem heutigen Mittwoch, 6. Mai, gilt, lockert das Land Niedersachsen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in zahlreichen Bereichen. So dürfen ab heute beispielsweise Tierparks, Museen und Spielplätze wieder öffnen, Kinder dürfen in Kleingruppen privat betreut werden und auch kontaktloser Sport im Freien auf privaten oder öffentlichen Sportanlagen ist wieder möglich. Nicht geändert werden die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungs- und Abstandsregeln.
Für Landrat Rainer Rempe ist das ein wichtiges Signal. "Die meisten Bürger freuen sich über die zusätzlichen Lockerungen im öffentlichen Leben. Für alle Einrichtungen im Landkreis, die nun wieder öffnen dürfen, ist dies ein erlösender Schritt im Kampf um ihre wirtschaftliche Existenz. Das begrüße ich ausdrücklich", so Rempe. "Mit seinem Festhalten an den Regeln zur Kontaktreduzierung macht das Land aber auch ganz deutlich, dass im Vermeiden von sozialen Kontakten und im Abstandhalten ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus liegt. Wenn wir jetzt wieder den Tierpark besuchen oder mit den Kindern auf den Spielplatz gehen dürfen, müssen wir umso mehr darauf achten, anderen Menschen nicht zu nah zu kommen und die geltenden Hygieneregeln einzuhalten."
Auch im Landkreis Harburg hat sich die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen auf ein erfreulich niedriges Maß eingependelt, Grund zur Entwarnung gibt es dennoch nicht. "Wir müssen die Situation jetzt ganz genau beobachten und schauen, wie sich der schrittweise Ausstieg aus dem gesellschaftlichen Lockdown auf die Infektionszahlen auswirkt", sagt Rainer Rempe.
Die neue Verordnung enthält im Kern folgende neue Regelungen:
- Die private Betreuung von bis zu fünf Kindern ist erlaubt, die Kinder dürfen aus höchstens drei unterschiedlichen Haushalten stammen. Die Betreuung in privaten Kleingruppen muss nicht angemeldet, aber dokumentiert werden.
- Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische Gärten, Tierparks und botanische Gärten dürfen öffnen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten, Aufenthalt und Verlassen der Einrichtung einen Abstand von eineinhalb Metern zu jeder anderen Person wahrt, die nicht zu seinem Hausstand gehört.
- Der Besuch von Autokinos und Autokonzerten ist zulässig, wenn sich die Besucher während der Gesamtdauer der Veranstaltung in ihrem geschlossenen Fahrzeug aufhalten.
- Kindern bis zum zwölften Lebensjahr ist die Nutzung von Spielplätzen im Freien unter Aufsicht einer volljährigen Person erlaubt. Auf einen Abstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen ist zu achten.
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind zulässig, wenn ein Abstand von eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit sichergestellt ist. Die Nutzung von Gesangbüchern oder Messkelchen durch mehrere Personen ist untersagt.
- Die Nutzung der eigenen Zweitwohnung oder einer Campingparzelle, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet ist, ist zulässig.
- Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist erlaubt, dabei ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
Bereits für den 11. Mai hat das Land weitere Lockerungen anvisiert. Dabei geht es um Regelungen in den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Kinderbetreuung.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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