Volksbank Lüneburger Heide zahlt Schadenersatz

Hans-Joachim Cörber mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs: Er hat Anspruch auf Schadenersatz
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Anleger vor Gericht erfolgreich: Mangelhafte Beratung bei Immobilienfonds

os. Buchholz. "Schadenersatz für Immobilienfonds?", fragte das WOCHENBLATT in einem Artikel im August 2008. Knapp sieben Jahre später kann man das Frage- durch ein Ausrufezeichen ersetzen - zumindest im Fall Hans-Joachim Cörber (72). Die Volksbank Lüneburger Heide zahlte dem Rentner aus Buchholz vor wenigen Wochen 39.108,23 Euro inklusive Zinsen Schadenersatz. Grund: In den 1990er Jahren verkaufte sie über den genossenschaftlichen Finanzverbund DG geschlossene Immobilienfonds als sichere Anlage fürs Alter. Tatsächlich gingen einige Fonds pleite, Anleger verloren ihre Einlage. Hans-Joachim Cörber entschied sich für den Klageweg und bewies trotz zahlreicher Widerstände einen langen Atem. Andere Anleger gaben vorher auf.
1995 hatte Cörber nach seiner Scheidung im Jahr 1990 wieder so viel Geld angespart, dass er sich Gedanken über eine Anlage machen konnte. "Ich wollte etwas Sicheres für die Altersvorsorge", erinnert er sich. Bei der Volksbank riet man zum Immobilienfonds "DG 36" - ein Seniorenheim in Oberursel (Hessen). Cörber investierte 100.000 D-Mark. "Später stellte sich heraus, dass dieser geschlossene Immobilienfonds gar nicht für eine Altersvorsorge geeignet ist. Das wurde mir bei der Beratung verschwiegen. Und ich bin absoluter Laie", sagt Cörber. Dass es in den Folgejahren für den Fonds keine Ausschüttungen für den Fonds gab, irritierte den ehemaligen Techniker noch nicht. Erst als er 2006 in Rente ging, befasste sich Cörber intensiver mit "DG 36" und erfuhr, dass dieser und andere DG-Fonds pleite gegangen waren.
Um Fristen zu wahren, kündigte Cörber über seinen Anwalt schriftlich bei der Volksbank Schadenersatzforderungen an. Klage reichte er allerdings erst im August 2011 beim Landgericht Lüneburg ein. "Ich wollte abwarten, ob sich in der Sache ohne gerichtliche Auseinandersetzung etwas tut", berichtet Cörber. Das Landgericht Lüneburg kam im Mai 2012 zu dem Schluss, dass eventuelle Forderungen des Klägers gegen die Bank verjährt seien. Was Cörber stutzig machte: Der zur Entscheidung berufene Einzelrichter W. war Genosse bei der Volksbank. "Das kann doch nicht wahr sein, oder?", ärgert sich Cörber noch heute. Ein Befangenheitsantrag gegen W. war nicht erfolgreich.
Cörber zog weiter vor das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Dort bekam er 2013 Recht: Cörber wurden von seiner Einlagesumme in Höhe von umgerechnet rund 51.000 Euro (inklusive Aufschlag) genau 31.693,33 Euro zugesprochen. Die niedrigere Summe erklärt sich mit Steuerersparnissen für den Anleger. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen ging die Volksbank vor, und unterlag im April dieses Jahres vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der das Urteil des OLG Celle bestätigte. Im Juli erfolgte die Zahlung der Volksbank.
"Ich bin froh, dass ich Geld zurückbekommen habe, finde das Urteil aber nicht befriedigend", sagt Hans-Joachim Cörber. Die Volksbank habe lange Zeit mit seiner Einlage arbeiten können, ohne dass er einen Vorteil davon hatte. Er sei auf das Geld für kostenintensive Behandlungen angewiesen: Cörber war bereits zwei Mal an Krebs erkrankt.
Die Volksbank bestätigte auf WOCHENBLATT-Nachfrage lediglich, dass es das Rechtsverfahren gegeben habe. Weitere Auskünfte verböten das Bankgeheimnis und das Bundesdatenschutzgesetz. Auch zum aktuellen Geschäftsgebaren wollte sich die Volksbank nicht äußern.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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