Wildschweine in Buchholz
Zaun darf nicht im Landschaftsschutzgebiet stehen
Auf den Artikel "Wildschweine sind zurück" über die Rückkehr der Schwarzkittel im Steinbachtal in Buchholz Anfang Dezember hat sich WOCHENBLATT-Leser Michael Wendt gemeldet. Auch er hat seit vielen Jahren mit einer Rotte zu kämpfen, die regelmäßig sein Grundstück in der Buchholzer Ortschaft Sprötze und das seines Nachbarn Hans-Martin Meyer heimsucht und dabei massive Schäden anrichtet.
Wendt und Meyer installierten einen elektrischen Zaun und taten damit das, was die Stadt Buchholz ihren Bürgern zum Schutz gegen Wildschweine rät. Der Zaun wirkte, die Wildschweine blieben weg. Problem: Wendt und Meyer hatten die Rechnung ohne den Landkreis Harburg gemacht. Die Untere Naturschutzbehörde intervenierte, weil ein Teil des Zaunes im Landschaftsschutzgebiet stand, und ordnete den Rückbau an. Seitdem sind die Wildschweine zurück.
Mehrere Tausend Euro Gesamtschaden
Das Problem mit den Wildschweinen begann im Jahr 2020, erinnert sich Michael Wendt. Da tauchten die Tiere das erste Mal auf den Grundstücken von ihm und Hans-Martin Meyer am Rand des Landschaftsschutzgebiets am Brunsberg auf und gruben die Areale auf ihrer Suche nach Nahrung komplett um. "Wir waren gezwungen, unsere Rasenflächen durch hohen Einsatz von körperlicher Eigenleistung und finanziellen Mitteln zu erneuern", berichtet Wendt. Der Gesamtschaden hätte mehrere Tausend Euro betragen. Nachdem alle Versuche, die Tiere durch Ultraschall, Lichtblitze, Geruchsstoffe und andere Vergrämungsmittel fernzuhalten, erfolglos verlaufen seien, hätten er und sein Nachbar sich im Jahr 2021 entschlossen, die Grundstücke durch Elektrozäune zu sichern. "Das half sofort. Wir hatten mehr als zwei Jahre keinen einzigen nennenswerten Wildschweinschaden zu verzeichnen", erinnert sich Wendt.
Dann kam die Untere Naturschutzbehörde und ordnete an, den Zaun abzubauen. Auf Nachfrage sei ihm empfohlen worden, den Zaun am Rand des Landschaftsschutzgebietes aufzubauen, sagt Wendt. "Damit würden wir optisch mehr als die Hälfte unserer Grundstücke einbüßen." Die Situation sei total unbefriedigend, vertretbare Lösungen nach Anfragen beim Förster und beim Landkreis nicht in Sicht. Da die Wildschweine wieder regelmäßig in Sprötze unterwegs sind, sei die Anlage einer kultivierten Rasen- und Gartenfläche sinnlos geworden. Das Fazit von Michael Wendt: "Wir sind extrem verzweifelt!" Er und Meyer zweifelten die rechtlichen Vorschriften nicht an, betont er, aber vielleicht könne der Landkreis über Ausnahmeregelungen für die LSG-Verordnung nachdenken. (os).
Das sagt der Landkreis Harburg
Das WOCHENBLATT bat den Landkreis Harburg um eine Stellungnahme zum Problem in Sprötze. Die Errichtung eines Zauns am Grundstücksende (und damit im Landschaftsschutzgebiet, LSG) verstoße gegen die Verordnung über das LSG „Lohbergen, Höllental und angrenzende Flächen“ (LSG-VO), erklärt Landkreissprecherin Katja Bendig. Nach Paragraf 4, Absatz 1, Buchstabe f der LSG-VO sei es verboten, "bauliche Anlagen aller Art - einschließlich Verkehrs- und militärische Anlagen - sowie Einfriedungen, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigungspflicht unterliegen oder nur von vorübergehender Art sind, zu errichten oder äußerlich wesentlich zu verändern".
Zudem bestehe nach Paragraf 23 NWaldLG ein freies Betretungsrecht des Waldes. Die Ausübung der Betretungsrechte dürfe nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden und bedürfe bei Privatwald einer Genehmigung durch die Waldbehörde.
Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde bestehe in diesem konkreten Fall keine Möglichkeit, einen Zaun durch das LSG und den Wald zu ziehen, um das gesamte Grundstück vollständig einzuzäunen, so Bendig. Es sei lediglich möglich, den Zaun an der Grenze des LSG zu ziehen.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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