Zweithöchste Waldbrandwarnstufe

Norbert Leben | Foto: mi

Landkreis bittet Bürger um Vorsicht.

(mum).
Angesichts der Hitzewelle hat der Wetterdienst erneut für weite Teile Niedersachsens die Waldbrandstufe 4, in Teilen auch schon Waldbrandgefahrenstufe 5 und damit die höchste Stufe ausgerufen. "Dies gilt mit der Waldbrandwarnstufe 4 auch für den Landkreis Harburg", teilt Landkreis-Sprecherin Katja Bendig mit. Mit einer Verschärfung der Situation sei zum Wochenende zu rechnen.
"Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit sollten Waldbesucher besonders vorsichtig sein", sagt Norbert Leben, Vorsitzender der Forstwirtschaftlichen Vereinigung (FWV) Nordheide-Harburg. "Bereits ein Funke reicht, um einen schweren Brand zu entfachen und damit auch Menschenleben zu gefährden." Darüber hinaus macht Leben deutlich, dass ein Wald, der durch einen Brand beschädigt oder vernichtet wird, so schnell nicht zu ersetzen ist. "Wälder wachsen über Generationen. Daher braucht es viele Jahrzehnte, bis ein zerstörter Wald wieder nachgewachsen ist."
Ein großer Teil der Waldbrände ist auf leichtsinniges Verhalten oder gar auf Brandstiftung zurückzuführen. Daher weist die FWV darauf hin, in Tagen anhaltender Trockenheit besondere Vorsicht walten zu lassen. So sollte darauf geachtet werden, beim Spaziergang durch den Wald selbst keinen Brand zu verursachen. Dazu zähle, das Rauchverbot im Wald zu beachten, keine Zigaretten aus dem Fenster zu werfen, keinen Müll im Wald entsorgen oder das Auto nicht im Wald oder in Waldnähe zu parken. Der Katalysator kann bereits Feuer entfachen.
Leben weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf Gesetze und Regeln hin. So gilt zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober bundesweit in allen Wäldern ein Rauchverbot.
Die Gefahrenlage wird in Waldbrandwarnstufen angegeben, die von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis zu höchsten Waldbrandwarnstufe 5 (sehr hohe Gefahr) abgestuft sind. Ab Stufe 3 kann das Verlassen der Wege untersagt werden, ab Stufe 4 können von den Behörden bestimmte Areale sogar ganz gesperrt werden.

Im Wald sollten folgende Punkte beachtet werden:

Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe
Grillen nur auf freigegebenen Grillplätzen
Rauchverbot im Wald gilt bis zum 31. Oktober - unbedingt beachten
Autos mit Katalysatoren nicht über trockenem Gras abstellen
keine Zigarettenkippen aus dem Auto werfen
Jeden Wald- oder Flächenbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 (Rettungs- und Feuerwehrleitstelle) melden!
Wege und Zufahrten in den Wald freihalten

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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