Kompensationsmaßnahmen
220.000 Euro für nicht gebauten Mühlentunnel in Buchholz
os. Buchholz. Ein auf den ersten Blick überraschender Zahlungsposten taucht im Entwurf für den Nachtragshaushalt der Stadt Buchholz auf: Obwohl der Stadtrat im Februar 2019 beschlossen hat, dass der Mühlentunnel aus finanziellen Gründen nicht gebaut wird, muss die Stadt in diesem Jahr etwa 220.000 Euro als Kompensationsmaßnahmen zahlen. Wie kommt es zu diesem Haushaltsposten? Das WOCHENBLATT fragte bei Finanzdezernent Dirk Hirsch nach.
Als Ausgleich für die Eingriffe in die Natur
Ausschlaggebend sei der Ratsbeschluss aus dem Juni 2016, nach dem die Stadt Buchholz mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) einen Vertrag zur Übertragung der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für den Neubau des Mühlentunnels geschlossen hat. Demnach verpflichtete sich die Stadt damals, Kosten in Höhe von 190.710,83 Euro als Ausgleich für die Eingriffe in die Natur, z. B. Baumfällungen, abzulösen. Diese wurden von der NLG bereits im Kompensationspool Riepshof in den Gemeinden Otter und Tostedt durchgeführt und von der NLG vorfinanziert. Gleichzeitig vereinbart wurde eine jährliche Steigerung um fünf Prozent pro Jahr ab dem 1. Januar 2017.
Die Stadt Buchholz leistete eine Anzahlung in Höhe von 11.190 Euro, der Restbetrag wäre zwei Monate nach Baubeginn des Tunnels fällig gewesen. Dieser entfällt nach dem Ratsentscheid im Februar 2019. Gleichwohl solle man die Summe jetzt zahlen, rät Hirsch. Denn: Die Stadt habe das Baurecht für den Mühlentunnel und behalte dieses auch. Sollte der Neubau irgendwann doch noch umgesetzt werden, wäre die Summe für die Kompensationsmaßnahmen wegen der vertraglich vereinbarten Zinssteigerung deutlich höher als jetzt, so der Finanzdezernent.
• Über die Zahlung debattiert der Finanzausschuss u. a. in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag, 2. Juli, ab 18.30 Uhr in der Empore (Breite Str. 10). Daneben geht es um die Änderungsliste zum Nachtragshaushalt.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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