Kreis-Bauausschuss debattiert
4,3 Millionen Euro Planungskosten für Ostumfahrung in Buchholz

Bekanntes Bild in Buchholz: Der Verkehr staut sich oft auf den Straßen der Nordheidestadt | Foto: kb
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os. Buchholz. Wenn sich der Kreis-Bauausschuss am kommenden Mittwoch, 11. Mai, zu seiner nächsten Sitzung trifft, geht es unter Tagesordnungspunkt elf um die verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Zukunft der Stadt Buchholz: Die Vereinbarung zur Planung der östlichen Umfahrung steht auf dem Programm, genauer im nächsten Schritt die Aufteilung der benötigten Finanzmittel für die Planung der umstrittenen Straße. Zudem soll beim Landkreis eine Projektleitungsstelle eingerichtet werden. Die Gesamtkosten der Planung werden auf etwa 4,3 Millionen Euro geschätzt.
Wie berichtet, gibt es seit mehreren Jahrzehnten (!) Diskussionen um eine östliche Umfahrung - oder Ostring, wie die Straße früher genannt wurde, ehe der Planfeststellungsbeschluss für ihn gerichtlich gekippt wurde. "Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich", heißt es in der Verwaltungsvorlage. Die durch die künftige Wohnbauentwicklung des Mittelzentrums Buchholz zu erwartenden Mehrverkehre verschärften die Überlastungen des Straßennetzes zusätzlich.
In den 4,3 Millionen Euro Planungskosten, die jetzt zur Debatte stehen, sind u.a. die Streckenvarianten, Verkehrsuntersuchungen, die Umweltkartierung sowie die Planung der drei notwendigen Brückenbauwerke enthalten. Für die Projektleitungsstelle sind für vier Jahre Personalkosten in Höhe von insgesamt 394.400 Euro vorgesehen. Vorsorglich sind zudem Preissteigerungen in Höhe von etwa 865.000 Euro eingepreist worden.
Da die Planungsleistungen wegen der Höhe der Gesamtkosten europaweit auszuschreiben sind, rechnet die Kreisverwaltung mit der Vergabe der ersten Planungsaufträge erst im Februar 2023. Die Umweltverträglichkeitsstudie soll bis August 2024 abgeschlossen sein, die anschließende Entwurfsplanung bis Februar 2026. Das Planfeststellungsverfahren soll im November 2026 eröffnet werden. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, rechnet der Kreis für die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und den Bau selbst bis einem Zeitraum von weiteren vier bis fünf Jahren.
Über die Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt Buchholz entscheidet der Kreistag abschließend in seiner Sitzung am 27. Juni.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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