Verwaltungsgericht sieht keinen Anspruch auf Genehmigung für Windkraftanlage am Flugplatz Holtorfsloh
Richter in Lüneburg: Zusätzliches Windrad hätte Flugbetrieb in Holtorfsloh gefährdet ts. Seevetal. Selbst in Vorranggebieten für Windenergie haben Unternehmen nicht automatisch einen Anspruch auf den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn dem Vorhaben andere Rechtsgüter entgegenstehen. Das macht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg deutlich. Das Gericht hat jetzt die Klage der Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft zurückgewiesen, mit der das Unternehmen die Genehmigung für den...