++ A K T U E L L ++

194 aktuelle Job-Angebote finden Sie hier

Achtung! Bloß nicht ablenken lassen!

Egal wie groß: Innerorts sind Werbeschilder erlaubt | Foto: bim
4Bilder
  • Egal wie groß: Innerorts sind Werbeschilder erlaubt
  • Foto: bim
  • hochgeladen von Bianca Marquardt

(kb). Knackige Popos, tiefe Dekolletés: Im Winter 2012 konnten sich viele Autofahrer durch die verführerische Werbekampagne eines schwedischen Modekonzerns nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren. Reihenweise kam es zu Auffahrunfällen. Ob die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr das auch für Seevetal befürchtet? Hier wollten die Firmen Otto Dörner und Bellandris-Gartencenter Matthies Werbeschilder in die Mitte eines durch den Bau der Südspange entstandenen Kreisel platzieren - wohl gemerkt ohne aufreizende Motive - und im Gegenzug die Bepflanzung und dauerhafte Pflege der Kreisel übernehmen. Eigentlich ein guter Deal, der den Steuerzahler entlastet. Doch daraus wird wohl nichts. Die Straßenbehörde hat das Aufstellen der Schilder untersagt. „Wir müssen die Verkehrssicherheit gewährleisten“, so Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg. Werbung sei außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten. „Die Autofahrer sollen nicht abgelenkt werden“ so Möller. Dass sich auf einem Kreisel vor Ramelsloh ein bunt gestreiftes Kunstwerk dreht, scheint hingegen kein Problem. Auch innerorts traut der Gesetzgeber den Autofahrern mehr Konzentration zu. Werbebotschaften, bunte Farben, Hinweisschilder - kein Problem. Eine schizophrene Situation, die sich durch ein wenig Fingerspitzengefühl seitens der Behörden entschärfen ließe.

Ärger über Werbeverbote

kb/bim. Seevetal/Hollenstedt/Neu Wulmstorf. Keine Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften - diese Regelung führt nun vermutlich dazu, dass die Gemeinde Seevetal und damit der Steuerzahler für die Pflege der Kreisel an der Südspange Hittfeld aufkommen muss. Eine Lösung, die Werbeschilder der Firma Otto Dörner und des Bellandris-Gartencenters Matthies zumindest in der Nähe der Kreisel platzieren zu können, wurde noch nicht gefunden. Und ist auch eher unwahrscheinlich. Hätte die Straßenbaubehörde in Lüneburg hier - vor dem Hintergrund des allgemeinen Nutzens - nicht eine Ausnahme hätte machen können? Die Formulierung des betreffenden Paragraphen in der StVO lässt einen Ermessensspielraum.
Weiteres Beispiele von verärgerten Firmen:
• "Jedes Fastfood-Restaurant und jeder Baumarkt platziert seine Werbung. Und wir müssen unsere abnehmen. Sollen denn nur die großen Unternehmen werben dürfen?", fragen sich die Fleischermeister Rüdiger Maack und Sven Panten. Sie sind sauer auf den Landkreis, weil sie ihr Werbebanner, mit dem sie an der B3 auf ihre Landschlachterei in Eversen-Heide aufmerksam machten, abnehmen mussten. Begründung: Im Außenbereich sind Werbeanlagen unzulässig und widersprechen öffentlichem Baurecht.
"Das Werbebanner hing seit rund zwei Jahren an einem Bauzaun auf einem Privatgrundstück. Der Eigentümer hatte uns das erlaubt", so Maack. Sven Panten: "Die Werbung an der Hauptstraße ist für uns extrem wichtig. Wir möchten auch Durchreisende auf unsere Landschlachterei aufmerksam machen. Davon profitiert der Landkreis. Wir zahlen ja schließlich Gewerbesteuern."
Merkwürdig auch: An der B3 - ebenfalls im Außenbereich - werben weitere Firmen für sich, eine direkt auf dem Feld gegenüber des Grundstücks, auf dem das Werbebanner der Schlachterei prangte.
• Sauer auf die Stadt Buchholz ist Martin Meier-Dittrich. Er warb an einem landwirtschaftlichen Anhänger für sein Unternehmen "MMD Forst & Gartentechnik" auf einer Fläche gegenüber der Waschanlage in Dibbersen. Ein Bauamtsmitarbeiter teilte ihm mit, dass diese Art der Werbung verboten sei. Daraufhin fuhr Meier-Dittrich den Anhänger an die B75 in Trelde. "Da sollte der Anhänger auch weg, weil er gegen das Baurecht verstoße. Ich habe das Baurecht rauf und runter gelesen und erkenne, dass ein Anhänger beweglich und nicht dem Baurecht zuzuordnen ist", so Meier-Dittrich. Die Stadt drohte, den Anhänger auf Kosten des Unternehmers beseitigen zu lassen Auch soll Meier-Dittrich für diese Ordnungswidrigkeit nun 180 Euro zahlen. Dagegen hat der Unternehmer Einspruch eingelegt. Eine Klage schließt er nicht aus.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.