Neubau soll entstehen / Einzug einer Dialysepraxis geplant
Ärztehaus statt Supermarkt auf dem ehemaligem Grundstück von Edeka Subey in Buchholz
os. Buchholz. Das Vorhaben ist als sogenanntes "Innenbereichsvorhaben" laut Paragraf 34 des Baugesetzbuches zulässig, der Bauantrag liegt vor und befindet sich im Genehmigungsverfahren durch die Buchholzer Bauverwaltung: Auf einem rund 2.200 Quadratmeter großen Grundstück zwischen Steinbecker Straße und Dibberser Mühlenweg plant das Buchholzer Unternehmen Groth den Bau eines Ärztehauses. Auf dem Areal gegenüber dem Buchholz Krankenhaus steht ein Wohnhaus und der ehemalige Edeka-Subey-Supermarkt.
Nach den Plänen ist ein Ärztehaus mit zwei Vollgeschossen, einem Staffelgeschoss und einer Tiefgarage geplant. Der eingeschossige Anbau des ehemaligen Edeka-Marktes soll demnach abgerissen werden, sodass ausreichend Abstand zwischen dem Neubau und dem Altbestand mit den Wohnungen bestehen bleibt.
Da der Neubau durch die Staffelung zur vorhandenen Wohnbebauung im Norden nur sieben Meter hoch ist, sich östlich des Dibberser Mühlenwegs Gebäude mit zwei Vollgeschossen und westlich das Krankenhaus mit einem zwei- und einem sechsgeschossigen Gebäude befänden, füge sich das Ärztehaus gemäß Paragraf 34 des Baugesetzbuches in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Paragraf kommt immer dann zum Einsatz, wenn es für das Gebiet des neuen Bauvorhabens keinen Bebauungsplan gibt. Ausschlaggebend ist dann die Bebauung in der Umgebung, in die sich der Neubau einfügen muss.
Die Erschließung des Areals soll hauptsächlich vom Dibberser Mühlenweg erfolgen. Von dort fuhren bis dato auch die Kunden zum Edeka-Markt. Geplant ist der Bau einer Tiefgarage sowie Außenstellplätze. Weitere Parkplätze sind an der Steinbecker Straße vorgesehen.
Im verbleibenden Teil unterhalb der Wohnbebauung soll eine Dialysepraxis untergebracht werden.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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