Demonstration gegen Rechtsextremismus
AfD klagt gegen die Stadt Buchholz
Der Kreisverband Harburg-Land der Alternative für Deutschland (AfD) hat vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Stadt Buchholz erhoben. Das teilt Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU) in einem Schreiben an den Ältestenrat der Stadt sowie die fraktionslose Ratsfrau Gudrun Eschment-Reichert mit, das dem WOCHENBLATT vorliegt. Die AfD beantrage festzustellen, dass die Mitherausgabe des Flugblatts „Demokratie verteidigen – gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ für die Demonstration/Kundgebung am 27. Januar auf dem Peets Hoff durch die Stadt Buchholz, dessen Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt und dessen Verbreitung durch die Pressestelle rechtswidrig waren.
Da mit der Klage im Wesentlichen u.a. auch seine Weigerung, der Aufforderung des AfD-Stadtverbandes vom 24. Januar, den Aufruf von der Internetseite der Stadt zu entfernen, als Verletzung der Neutralitätspflicht des Bürgermeisters beanstandet werde, habe er entschieden, den Rechtsstreit für die Stadt Buchholz in diesem Fall nicht selbst zu führen, erklärt Röhse. Er habe eine Anwaltskanzlei in Lüneburg mit der Vertretung der Stadt Buchholz beauftragt.
"Über die hiermit erfolgte Information hinaus werde ich zu diesem Thema bis zum Abschluss des Verfahrens keine weiteren Erklärungen abgeben", betont der Bürgermeister. Dies gelte ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, insbesondere der Pressestelle.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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