Aufstallpflicht fordert die Geflügelzüchter

Nur für das Foto öffnete Julius Ehmann vom Geflügelhof Schönecke noch einmal die Tür zum Hühnerstall. Ab jetzt bleibt diese zu | Foto: ab
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Tiere müssen ab sofort in den Ställen bleiben / Züchter: Virus H5N8 für Menschen unbedenklich / Tote und kranke Vögel melden

(os). Die Anweisung, die die Veterinärämter der Landkreise Harburg und Stade fast zeitgleich herausgaben, gilt ab sofort: Geflügelzüchter dürfen ihre Tiere bis auf Weiteres nicht mehr unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Vogelkot gesicherten dichten Abdeckung besteht. Die Aufstallpflicht wurde erlassen, nachdem in Schleswig-Holstein und am Bodensee bei Wildvögeln Fälle des hochansteckenden Grippevirus H5N8 festgestellt worden waren.
Die Aufstallpflicht sei eine reine Vorsichtsmaßnahme, um erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Geflügelhalter zu vermeiden, betont Dr. Astrid Krüger, Kreisveterinärin im Landkreis Harburg. Nachgewiesene Fälle der Geflügelpest gebe es nicht.
Für Bürger gibt es von den Landkreisen folgende Hinweise:
• Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten und kranken Wildvögeln vermeiden.
• Tote und kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel (z.B. Enten, Schwäne, Gänse) sind den Veterinäramtern unter Tel. 04171-693653 (Landkreis Harburg) bzw. 04141-12901 (Landkreis Stade) zu melden.
• Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.
„Wir sind dankbar für das System, das rigoros reagiert“, sagt Henner Schönecke vom Geflügelhof Schönecke in Neu Wulmstorf. Geflügelzüchter zahlten in eine Tierseuchenkasse ein, sodass betroffene Züchter aus dieser Pflichtversicherung zumindest einen Teil ihrer finanziellen Einbußen ersetzt bekommen. Kunden müssten beim Kauf von Eiern oder Geflügelfleisch nichts beachten, betont Schönecke. Das Virus sei für Menschen nicht gefährlich.
„Wir haben jetzt jede Menge zu tun. Wir müssen darauf achten, dass keine Hühner mehr nach draußen kommen, zudem müssen wir die Tiere richtig beschäftigen,“ sagt Schönecke. „Wir dürfen die Schnäbel der Tiere nicht mehr kürzen. Ich hoffe, dass sie nicht aufeinander losgehen. Die langen Schnäbel sind scharf wie Messer“, erklärt er. Mit speziellen Picksteinen, genügend Scharrmöglichkeiten im Stall und Magnesiumzugabe im Futter will der Geflügelzüchter dem Lagerkoller der Tiere vorbeugen.
• „Die Situation ist insgesamt kritisch“, sagt Dietrich Dammann aus Buxtehude-Hedendorf. Von der Aufstallungspflicht seien im Landkreis Stade rund zwei Millionen Tiere betroffen. Der Geflügelmäster ist, wie auch Henner Schönecke, erstaunt darüber, dass das Virus in einen konventionell wirtschaftenden Betrieb eindringen konnte. „Die Antwort darauf, wie das geschehen konnte, ist für uns sehr wichtig.“ Denn es gebe keinen offensichtlichen Kontakt zu Wildvögeln. „Derzeit steht bei uns die Biosicherheit an erster Stelle“, so Dammann. Das heißt konkret: Es müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass jemand den Vorplatz vor den Ställen überquert - dort könnten auch Wildvögel anzutreffen sein - und anschließend direkt den Stall betritt.
• „Wir haben erst mal alle Tiere in den Stall gebracht“, berichtet Teresa-Marie Pelka vom Cassenshof in Handeloh-Inzmühlen. Die 25.000 Freiland-Legehennen befinden sich seit Freitag im sogenannten Wintergarten, einem überdachten Bereich, in dem die Tiere nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Und auch die 800 Gänse haben nun ein Dach über dem Kopf. Viele beunruhigte Kunden hätten bereits angerufen, ob die Gänse nun vorzeitig geschlachtet werden müssten. „Wir wollen nicht notschlachten und haben daher eine Scheune zum Stall umfunktioniert. Außerdem haben wir überall Desinfektionsmatten ausgelegt“, sagt Teresa-Marie Pelka zu den Vorsichtsmaßnahmen. „Wirklich gefährlich für uns sind aber die Hobby-Tierhalter mit wenigen Hühnern. Wenn die ihre Tiere rauslassen und diese sich in einem bestimmten Radius zu unserem Hof befinden, müssen auch unsere Hennen notgeschlachtet werden“, sagt die Landwirtin. Auf die Freiland- und Biozertifizierung habe die Aufstallpflicht keine Auswirkungen.
• Jan Meyer, Inhaber des „Minkenhof“ in Jesteburg-Itzenbüttel, stand am Montagmorgen vor einer schwierigen Frage. Seine 2.900 Legehennen hatten sich zuletzt in den drei mobilen Ställen befunden. „Bei Schnee und Temperaturen unter minus fünf Grad müssen die Hennen im Stall gehalten werden“, so Meyer. Eigentlich wollte er seine Tiere am Montag wieder nach draußen lassen. „Wenn ich die Hennen ohne Grund zu lange im Stall lasse, verliere ich das Bio-Zertifikat“, so Meyer. „Es sei denn, die Aufstallpflicht wird behördlich angeordnet. Das geschah im Laufe des Montagvormittags.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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