Befürworter warnen vor höheren Mieten
Straßenausbau-Beitragssatzung: Buchholzer Rat votiert für die Beibehaltung
os. Buchholz. Während in anderen Gemeinden die Straßenausbau-Beitragssatzung (STRABS) abgeschafft wurde (z.B. Stade, Seevetal) bzw. es dagegen massiven Protest gibt (Hanstedt), hält die Stadt Buchholz daran fest: Der Stadtrat lehnte am Dienstagabend mit großer Mehrheit den Antrag der Gruppe AfD/Stehnken ab, künftig auf die STRABS zu verzichten. Nur die drei Mitglieder der Gruppe votierten dafür.
"Die Straßenausbau-Beitragssatzung ist alles, nur nicht bürgerfreundlich und gerecht", argumentierte der Gruppensprecher Rainer Sekula. Stattdessen sei sie nur einfach und bequem. Es sei sinnfrei, dass Anwohner für den Ausbau von Straßen bezahlen sollen, an denen sie zufällig wohnen. Hoheitliche Aufgaben müssten von der Allgemeinheit getragen werden, schließlich stünden die ausgebauten Straßen auch allen Bürgern zur Verfügung, argumentierte Sekula. Zur Gegenfinanzierung hatte die Gruppe vorgeschlagen, die Grundsteuer "angemessen" zu erhöhen.
Gerade an der Gegenfinanzierung arbeiteten sich die Gegner des Antrags ab. "Die Grundsteuer kann eins zu eins auf die Mietnebenkosten umgelegt werden", warnte CDU-Ratsherr Ralf Becker. Zudem müsse man die Grundsteuer erheblich erhöhen, da höhere Steuereinnahmen zu mehr Abgaben an den Landkreis Harburg - Stichwort Kreisumlage - führten. Zudem würden die Befürworter der Abschaffung den Erstausbau einer Straße mit Erneuerungsmaßnahmen verwechseln. Nur beim Erstausbau würde die Satzung greifen, spätere Reparaturarbeiten an der Straße würden selbstverständlich aus Steuermitteln finanziert, betonte Becker.
Unterstützung erhielt er von SPD-Fraktionsvorsitzendem Wolfgang Niesler: Es könne nicht sein, dass die Stadt über die Erhöhung der Grundsteuer indirekt zu noch höheren Mieten beiträgt. Wilhelm Pape (FDP) plädierte dafür, zunächst die Neuregelung der Grundsteuer abzuwarten. Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Einheitswert im Westen Deutschlands für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine Neuregelung vorlegen, die bis Ende 2024 umgesetzt werden muss.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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