Kein Grund zur Anpassung
Buchholz: Flächennutzungsplan 2020 bleibt gültig

Im Flächennutzungsplan 2020 ist festgelegt, welche Flächen im Stadtgebiet wie genutzt werden sollen | Foto: Stadt Buchholz
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os. Buchholz. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist für Verwaltungen ein wichtiges Planungsinstrument, wie sich ihre Stadt bzw. Kommune in der Zukunft entwickeln soll. In ihm ist verzeichnet, welche Flächen wie genutzt werden sollen. In Buchholz gilt nach wie vor der bereits im Jahr 2001 in Kraft gesetzte "Flächennutzungsplan 2020". Ist es nicht an der Zeit, diesen im Jahr 2022 anzupassen? Das WOCHENBLATT fragte bei der Stadtverwaltung nach.
Grundsätzlich bleibe ein Flächennutzungsplan so lange wirksam, bis ein Neuaufstellungsverfahren durchgeführt wird und den Vorläuferplan ersetzt, erklärt Buchholz' Baudezernent Stefan Niemöller. Bis heute sei der F-Plan in den vergangenen 22 Jahren in rund 20 Änderungsverfahren den planerischen Anforderungen angepasst worden - z.B. 2014 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Vaenser Heide II. Das sei angesichts der Flächengröße der Stadt eine vergleichsweise geringe Anzahl und zeige, dass die Grundaussagen des F-Plans noch so stimmig sind, dass viele städtebauliche Entwicklungen ganz ohne F-Planänderungsverfahren umgesetzt werden können, betont Niemöller.
Zurzeit sei allerdings die Digitalisierung des F-Planes in Arbeit. Die von den Landesregierungen verfolgte Zielsetzung, die F-Pläne der Gemeinden auf Digitaltechnik mit einem standardisierten Austauschformat, dem sogenannten X-Planformat, umzustellen, soll 2023 abgeschlossen sein. Die Idee dahinter: Künftig soll jeder (Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger) in der Lage sein, in einem europaweit einheitlichen Format Inhalte auszuwerten oder Daten auszutauschen. Die Umsetzung des Digitalisierungsprojekts erfolge durch die Ämter für regionale Landesentwicklung und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und sei für die Stadt kostenfrei. Niemöller: "Vor diesem Hintergrund wäre eine Neuaufstellung nicht sinnvoll, da dieser Prozess rund zwei Jahre oder länger braucht, eine mittlere sechsstellige Summe kostet und die oben genannte Frist nicht einhalten könnte." Zudem kann die Stadt bei kleineren Vorhaben auch auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zurückgreifen, das u.a. Nachverdichtungsprojekte enthält.

Im Flächennutzungsplan 2020 ist festgelegt, welche Flächen im Stadtgebiet wie genutzt werden sollen | Foto: Stadt Buchholz
Buchholz' Baudezernent Stefan Niemöller | Foto: bim
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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