Buchholz
E-Auto-Besitzer parken künftig zwei Stunden gebührenfrei

Die Sonderparkplätze für E-Fahrzeuge wie hier auf dem Rathausplatz sollen künftig wegfallen
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  • hochgeladen von Oliver Sander

os. Buchholz. Besitzer von E-Fahrzeugen sollen künftig auf allen Flächen in Buchholz, die der Parkraumbewirtschaftung unterliegen, für die Dauer von zwei Stunden von den Parkgebühren befreit werden. Der Fachausschuss hat das Ansinnen der Verwaltung bereits mit großer Mehrheit empfohlen, jetzt steht noch die Bestätigung durch den Stadtrat aus. Das Thema steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung, die für Donnerstag, 14. Mai, terminiert ist. 
Mit der Regelung will die Verwaltung das Elektromobilitätsgesetz umsetzen, das die Grundlage für eine Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum enthält. Begünstigt werden so Besitzer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen (reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge). Konkret muss die Politik die Parkgebührenordnung der Stadt Buchholz ändern. Besitzer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen müssen dann künftig an den Park-automaten keine Tickets mehr ziehen, sondern stattdessen eine Parkscheibe ins Fahrzeug legen. Dann dürfen sie dort für zwei Stunden stehen. "Wir wollen nicht, dass die Parkplätze von Dauerparkern besetzt werden", begründet Stadtjustiziarin Hilke Henningsmeyer die zeitliche Beschränkung. Die Stadt rechnet für die Anschaffung von Zusatzschildern sowie von Hinweisaufklebern auf den Parkscheinautomaten mit Kosten in Höhe von rd. 4.800 Euro. Die vereinzelten Sonderparkplätze in der Innenstadt, auf denen Elektrofahrzeuge bereits bisher gebührenfrei abgestellt werden konnten, z. B. auf dem Rathausplatz, werden nach einer Neuregelung entfernt, erklärt Matthias Krohn, Leiter der Buchholzer Verkehrsbehörde.
Kritik an der Regelung äußert Peter Eckhoff, Ratsherr der Buchholzer Liste: "Mir geht das Ganze zu weit. Wir haben grundsätzlich zu viele Fahrzeuge, die die öffentlichen Flächen blockieren." Auch Prof. Dr. Götz von Rohr, hinzugewähltes Mitglied im Buchholzer Bauausschuss, hat mit der besonderen Förderung der E-Fahrzeuge "Bauchschmerzen": 1996 sei die Parkraumbewirtschaftung in Buchholz gerade eingerichtet worden, um die Zahl der Stellplätze zu verringern und gleichzeitig die Nutzung der Stadtbusse zu fördern. Die Befreiung von Parkgebühren sei nicht das geeignete Instrument, um "die Masse der Fahrzeuge zu verringern", betont der Ex-Bürgermeister. Zumal häufig Hybridfahrzeuge über E-Kennzeichen verfügten, "die nicht umweltfreundlich sind".

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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