Erfolgreiche Mediation

Die Nutzung des Kunstrasenplatzes an der Wiesenschule ist jetzt genau geregelt
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Stadt Buchholz und Anwohner einigen sich über Nutzung des Kunstrasenplatzes an der Wiesenschule

os. Buchholz. Dank einer erfolgreichen Mediation scheinen die Probleme der übermäßigen Nutzung des Kunstrasenplatzes an der Wiesenschule in Buchholz jetzt behoben zu sein. „Wir hatten sehr gute Gespräche mit den Nachbarn“, berichtete Buchholz‘ Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse jüngst im Buchholzer Stadtrat. Diese hätten dazu geführt, dass die Bürger ihre Widersprüche zurückgenommen hätten und die Baugenehmigung für den Platz rechtskräftig sei.
Wie berichtet, hatten Dörte Nissen sowie Sabine und Gerd Schrader, die in unmittelbarer Nähe zum Kunstrasenplatz wohnen, gegen die Rechtmäßigkeit des Platzes geklagt. Dieser war im Jahr 2011 anstelle des dortigen Grandplatzes gebaut worden. Kosten: rund 360.000 Euro. Die Nachbarn hatten auch die übermäßige Nutzung des Platzes durch Buchholzer Sportvereine kritisiert.
In einem ersten Verfahren hatte die Stadt Buchholz vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg recht bekommen. Aufgrund der Empfehlung des Gerichts schrieb die Stadt die Nutzungszeiten in einer nachträglichen Baugenehmigung fest. Gegen diese sofort vollziehbare Baugenehmigung legten zwei Nachbarn Widerspruch ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erklärte in einem Schreiben an die Prozessbeteiligten, dass es sich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts anschließen werde. Gleichzeitig schlug das OVG eine Mediation vor.
Zwei Mediationsgespräche fanden daraufhin statt. Ergebnis: Die Nutzungszeiten der Baugenehmigung bleiben bestehen, die doppelte Halbfeldnutzung (mehr als zwei Mannschaften auf dem Platz) ist künftig aber nur noch bis maximal 20.35 Uhr zulässig. Zudem erhöht die Stadt den Zaun am Platz auf drei Meter. Dadurch soll das Bolzen durch Jugendliche unterbunden werden.
Die Nutzung des Platzes ist wie folgt geregelt: Montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr steht er für den Schulunterricht zur Verfügung, danach für Sportvereine - und zwar außerhalb der Ferien von 14 bis 21.25 Uhr, in den Ferien von 8 bis 21.25 Uhr. An Wochenenden dürfen Punktspiele samstags zwischen 10 und 13 Uhr sowie 15 und 18 Uhr in maximal fünf Stunden ausgetragen werden, sonntags in maximal vier Stunden im Zeitfenster zwischen 11 und 13 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr. Wenn der Kunstrasenplatz an Wochenende durch die Schule belegt wird, werden die Spielzeiten für die Sportvereine entsprechend gekürzt. Zudem sind an bis zu 18 Tagen im Jahr Turniere oder Platzpflege in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr erlaubt.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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