Fragenkatalog zur Jordan-Fläche
Neubau der Flüchtlingsunterkunft: CDU-Ratsherr Klaus Gütlbauer will "notwendige Transparenz" wieder herstellen
os. Buchholz. Wie genau ist der Verkauf der Jordan-Fläche genau vonstatten gegangen? Das will CDU-Ratsherr Klaus Gütlbauer wissen. Er hat einen Fragenkatalog an die Buchholzer Stadtverwaltung gestellt, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wie berichtet, sollen auf der rund 2.200 Quadratmeter großen Fläche im Herzen von Buchholz 24 Wohnungen für 150 anerkannte Flüchtlinge entstehen. Die Bauarbeiten haben jüngst begonnen und sollen bis Dezember abgeschlossen sein.
Christdemokrat Gütlbauer fühlt sich in dem Vorgang nicht ausreichend informiert. Er hat deshalb um Einsicht in den Kaufvertrag sowie in die Akten der Baubehörde von Baudezernentin Doris Grondke gebeten. Zudem stellt Gütlbauer folgende Fragen an die Bauverwaltung:
1. Wie und wann ist der Kontakt mit dem Investor (Holger Cassens, d. Red.) zustande gekommen? Grondke hatte auf der Einwohnerinformation in der Waldschule die Frage, ob sie Cassens aus ihrer früheren Tätigkeit in einem Planungsbüro in Hamburg kennt, nicht beantwortet.
2. Von wem kam die Initiative zu dieser Planung?
3. Von wem und wann wurde der Bauantrag unterschrieben?
4. Wie lange dauerte die Bearbeitung?
5. Wann wurde die Statik, ggfls. Prüfstatik und Verbaustatik, erstellt?
6. Wann wurde der Kaufvertrag für das Grundstück geschlossen?
7. Wer ist der eigentliche Erwerber?
8. Wann erfolgte die Eintragung in das Grundbuch?
9. Warum wurde in den ersten Informationen auf eine Stiftung hingewiesen, die dieses Grundstück entwickeln sollte? Und dann an einen normalen Investor verkauft? Hintergrund: Holger Cassens hat in Hamburg tatsächlich eine Stiftung. Käufer des Grundstücks ist aber eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der Cassens zu 95 Prozent und Sabine M. zu fünf Prozent beteiligt ist.
10. Warum wurde der Rat nicht in die städtebauliche Planung mit einbezogen, wie z.B. in der Buchholz Galerie, dem Kabenhof oder der Turnhalle in Holm-Seppensen?
11. Warum wurde für dieses an der Stelle prägende Ensemble kein Architektenwettbewerb durchgeführt?
12. Wann und durch wen wurden der Rat/die Bürger vom anstehenden Verkauf und von der Planung dieses Bauvorhabens erstmals rechtzeitig und umfassend nach §85 (5) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes informiert?
"Mit geht es darum, die notwendige Transparenz in diesem umstrittenen Bauvorhaben wieder herzustellen, Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszuräumen und möglicherweise verlorenes Vertrauen in die Verwaltung wieder herzustellen", erklärt Gütlbauer seinen Vorstoß.
Derweil werden in der Residenz am Park, der Wohnanlage in direkter Nachbarschaft zur neuen Flüchtlingsunterkunft, über die Internetplattform "immonet" mehrere Wohnungen zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten. Ob das in Zusammenhang mit dem Neubau steht, ist nicht klar.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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