Geiger muss Schlichter bemühen
Mitarbeiter werfen Bürgermeister eine Verwaltungsführung nach Gutsherrenart vor
rs. Buchholz. Mitte August wird im Buchholzer Rathaus zum ersten Mal eine ungewöhnliche Runde zusammenfinden: Auf der einen Seite Bürgermeister Wilfried Geiger und seine „Häuptlinge“, auf der anderen Seite Mitglieder des Personalrats. Dazu, als externer Schlichter, der Präsident des Lüneburger Verwaltungsgerichts.
Die Einrichtung dieser sogenannten Einigungsstelle durch den Stadtrat ist nötig geworden, weil sich bei der Stellenbewertung und Postenverteilung Bürgermeister und Personalrat gegenseitig blockieren. Kritiker sagen auch: In der Buchholzer Stadtverwaltung geht es in etlichen Bereichen seit längerem mehr um Posten und Pfründe als um die Arbeit im Interesse der Bürger.
Ein Grund: Bürgermeister Wilfried Geiger ist seit seinem Amtsantritt vor sieben Jahren dabei, die Verwaltungsführung mit Mitarbeitern seines Vertrauens zu besetzen. Böse Zungen sagen dazu, der Bürgermeister umgebe sich mit Speichelleckern und Ja-Sagern. Während er diese „Häuptlinge“ mit Aufstieg und Zulagen belohne, würden die „Indianer“, die aber die Arbeit machten, kurz gehalten, heißt es aus der Verwaltung.
Fakt ist: Bei seinen teils einsamen Personalentscheidungen hat Geiger manchen Fehler gemacht - auch formaler Art.
Beispiel: Bei der Besetzung von Fachbereichsleiter-Stellen mit hausinternen Bewerbern hat das Gericht gegen die Verwaltungsspitze und für die abgewiesenen Bewerber entschieden. Unter anderem, weil simpelste Verfahrensvorschriften bei der Stellenbesetzung nicht beachtet wurden.
Konkret hat der Bürgermeister versucht, den Posten des Personalchefs lediglich aufgrund von Einstellungsgeprächen zu besetzen. Wobei Geigers Favorit längst auf dem Posten saß. Gegen diese Praxis haben sich sowohl der Personalrat als auch die Betroffenen gewehrt. Einer von ihnen ist Personalrats-Vize Stefan Feit, ein anderer Roman Cebulok, den Geiger zuvor als Chef des Standesamtes abserviert hatte.
Ein berechtigter Protest! Denn tatsächlich sind derartige Personalentscheidungen an eine aktuelle Leistungsbeurteilung durch den Dienstherren gebunden. Die lag für keinen der Bewerber vor. Der Bürgermeister musste vor dem Verwaltungsgericht klein beigeben, die Bewerbungsverfahren müssen neu durchgeführt werden. Alle Kosten trägt die Stadtkasse. Strittig ist auch die Besetzung des Führungsjobs beim Baubetriebshof. Auch hier ist wieder ein Gerichtsverfahren anhängig.
Gleichwohl sitzen Geigers Günstlinge kommod auf ihren Posten. Im Fall des Personalchefs steht jetzt aber die vom Bürgermeister durchgedrückte Zulage zur Diskussion. Alles in allem zeichnet sich ab: Für den externen Schlichter werden die Runden im Buchholzer Rathaus bestimmt kein Zuckerschlecken.
• Bürgermeister Geiger sieht die Auseinandersetzung mit dem Personalrat in wenigen Einzelfällen begründet. In der Stadtverwaltung gebe es keine Bevorzugung einzelner. Geiger: „Dass es Einzelfälle gibt, wo man sich nicht einigen kann, ist kein Beleg dafür, dass das Klima in der Verwaltung nicht stimmt.“ Richtig sei, dass derzeit „die Situation mit dem Personalrat schwierig ist“.
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Redakteur:Reinhard Schrader aus Buchholz |
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