Auswirkungen von Krankenhaus-Gesetz sind Thema
Gruppe CDU/FDP beantragt Sondersitzung des Kreistages
In der jüngsten Sitzung des Kreistages in Hittfeld sollte eine landesweite Resolution an das Land Niedersachsen zur Abdeckung des Krankenhaus-Defizits verabschiedet werden. Dies scheiterte jedoch am Veto der Grünen, die die Kurzfristigkeit der Abstimmung kritisierten.
Laut Resolution soll der Kreistag die niedersächsische Landesregierung auffordern, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen, wenn nicht ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022 bis 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasis-Fallwertes erfolgt. Sollte das KHVVG ohne Inflationsausgleich in Kraft treten, erwartet der Landkreis bei eventuellen weiteren finanziellen Unterstützungen zur Sicherung des Krankenhausbetriebs im Jahr 2025, dass das Land sich an diesen Maßnahmen zum Defizit-Ausgleich beteiligt. Dies solle "in wenigstens der gleichen Höhe wie der Landkreis Harburg" geschehen.
Kreis nimmt Land bei Krankenhaus-Finanzierung in die Pflicht
Damit die Resolution im Landkreis Harburg möglichst einstimmig verabschiedet werden kann, hat die Gruppe CDU/FDP des Kreistages eine Sondersitzung des Gremiums beantragt. Diese müsse zeitnah stattfinden, damit der Kreistag die Möglichkeit habe, sich vor der Sitzung des Bundesrates am 22. November umfassend über die Auswirkungen des KHVVG auf die Krankenhäuser und Kliniken in der Region auszutauschen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen - etwa in Form einer Resolution - zu ergreifen.
"Das KHVVG wird, in der aktuell vom Bundesgesundheitsministerium noch geplanten Form, massive Folgen für viele Krankenhäuser und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung haben", heißt es in der Begründung des Antrags. "Neben den strukturellen Planungen, für die es bisher noch keinerlei Auswirkungsanalyse gibt, betrifft dies die akute Finanzsituation vieler Krankenhäuser, die keine hinreichende Refinanzierung durch im hohen Maße politisch restriktiv gesetzte Rahmenbedingungen für die Verhandlungen der Landesbasisfallwerte als Eckwerte der krankenhausindividuellen Preise bieten. Dies soll zwar mit den Regelungen des KHVVG für die Zukunft etwas modifiziert werden, gerade für die erheblich inflationsbetroffenen Jahre 2022 bis 2024 ist bisher jedoch trotz einmütiger Forderungen der Bundesländer keinerlei Ausgleich mehr vorgesehen."
Es sei davon auszugehen, dass bis zu 80 Prozent der bundesdeutschen Krankenhäuser von erheblichen Betriebskostendefiziten bis hin zur Insolvenz betroffen seien und etwaige Vorteile der angekündigten Strukturreform möglicherweise gar nicht mehr erleben. Im Landkreis Harburg seien davon insbesondere die beiden Kreiskrankenhäuser in Winsen und Buchholz betroffen, die aktuell mit achtstelligen Zuschüssen aus dem dafür nicht vorgesehenen Kreishaushalt "vor sonst nicht zu verhindernden Defiziten bewahrt und in ihrer Funktion für die Sicherstellung der stationären Versorgung erhalten werden müssen".
Die Gruppe CDU/FDP abschließend: "Um der Niedersächsischen Landesregierung 'Rückenwind' für die Ende November stattfindenden Beratungen im Bundesrat zu geben, halten wir es für dringend erforderlich, dass sich auch der Kreistag intensiv mit dem KHVVG auseinandersetzt und eine Haltung unseres Landkreises für seine Versorgungsregion dazu findet, die der Landesebene weiterzugeben ist."
Kreistags-Sondersitzung findet am 11. November statt
Kurz vor Redaktionsschluss wurde mitgeteilt, dass die beantragte Sondersitzung des Kreistages zur Vorbereitung einer Resolution bezüglich des KHVVG am Montag, 11. November, um 14 Uhr in der Hittfelder Burg Seevetal stattfindet.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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