Klage gegen die Vergnügungssteuer
Spielhallen-Besitzer zieht die Stadt Buchholz vor den Kadi / Mindestabstand zwischen Vergnügungsstätten wird bald ein Thema
os. Buchholz. Ist die Vergnügungssteuer eine Extrasteuer oder eine verkappte Mehrwertssteuer? Darum geht es am kommenden Freitag vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg. Bernd Peitzker, der in Buchholz eine Spielhalle betrieb, verklagt die Stadt: Seiner Meinung nach ist die Vergnügungssteuer nicht rechtens. "Wir sehen die Sache gelassen", sagt Buchholz' Bürgermeister Wilfried Geiger. Beide Partien müssen nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Die Lüneburger Richter entscheiden - nach der Erlaubnis der Stadt und von Peitzker - nach Aktenlage.
Wiederholt hatte sich die Stadt in der Vergangenheit Klagen gegen die Vergnügungssteuer gegenüber gesehen. "Es ist immer in unserem Sinne entschieden worden", blickt Geiger zurück. Er gehe davon aus, dass die Klage auch dieses Mal abgewiesen wird. Selbst der europäische Gerichtshof habe bereits entschieden, dass die Vergnügungssteuer in Deutschland rechtens sei. Bernd Peitzker wollte sich nicht zum aktuellen Verfahren äußern.
Das Thema "Spielhallen" könnte in Buchholz in den kommenden Jahren noch brisant werden. Grund ist die Verschärfung des Landesglücksspielgesetzes. Demnach gilt in Niedersachsen ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Spielhallen. "Die Gemeinden können allerdings durch Verordnung den Mindestabstand auf bis zu 50 Meter reduzieren oder auf bis zu 500 Meter erhöhen", erklärt Sabine Schlemmer-Kaune, Pressesprecherin des Landes-Wirtschaftsministeriums. Spielhallen, die nach einer Übergangsfrist bis Juni 2017 den Mindestabstand nicht wahren oder als Mehrfachkomplex betrieben werden, seien nicht erlaubnisfähig und müssten schließen, so Schlemmer-Kaune.
In Buchholz liegen die Spielhallen im Kabenhof an der Lindenstraße sowie an der Poststraße weniger als 100 Meter auseinander.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
Webseite von Oliver Sander | |
Oliver Sander auf Facebook | |
Oliver Sander auf YouTube |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.