Rattenplage wird immer schlimmer: Eigentümer müssen tätig werden
Kommunen greifen bei Rattenbekämpfung erst ein, wenn eine Gesundheitsgefährdung besteht

So sieht es auf dem Privatgrundstück in Buchholz aus: Vorne Rattenlöcher, hinten unter den Eimern sind 
bereits Fallen aufgestellt
  • So sieht es auf dem Privatgrundstück in Buchholz aus: Vorne Rattenlöcher, hinten unter den Eimern sind
    bereits Fallen aufgestellt
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os. Buchholz. Falsch verstandene Tierliebe hat dazu geführt, dass die Stadt Buchholz und die Samtgemeinde Hanstedt auf Kosten der Allgemeinheit massiv gegen die große Population an Ratten vorgehen müssen. Vor allem Senioren hatten in der Buchholzer Innenstadt und im Bereich des Dorfteiches "Auewiesen" in Hanstedt durch die Fütterung von Tauben, Enten und Fischen dafür gesorgt, dass die Nager in Massen angelockt wurden. "Wir müssen unsere Maßnahmen gegen die Ratten verlängern", erklärt Buchholz' Stadtsprecher Heinrich Helms.
Doch nicht nur auf öffentlichen Flächen werden die Ratten immer mehr zu einem Problem. Auch auf Privatgrundstücken tauchen die Nager immer häufiger auf. Wer ist für die Bekämpfung zuständig? Müssen Städte und Kommunen eingreifen? Das wissen offenbar die wenigsten.
Als sie das erste Rattenloch auf ihrem Grundstück entdeckte, dachte sich die Frau aus Buchholz noch nichts Böses. Als aber die Nager sich immer weiter auf dem Areal ausbreiteten und ca. 20 Löcher zu sehen waren, griff die Bürgerin zum Telefon und rief beim Landkreis Harburg und bei der Stadt Buchholz an. Von beiden erhielt sie keine Unterstützung - und das zurecht.
Die "Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen" vom 29. Juli 1977 regelt genau, wer tätig werden muss. Und das ist in den allermeisten Fällen der Eigentümer. In Paragraph 3 heißt es: "Befinden sich Ratten auf einem Grundstück oder einem Schiff, so hat sie der nach § 2 Nr. 1 Verpflichtete (der Grundstücksbesitzer - auch Städte und Kommunen - oder der Schiffsausrüster, d. Red.) auf eigene Kosten zu bekämpfen." Die Ausnahme ist in Paragraph 4 geregelt: "Wird in einem Gebiet einer Gemeinde ein Rattenbestand festgestellt, der geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden, und kann diese Gefahr nicht durch Bekämpfungsmaßnahmen auf eizelnen Grundstücken behoben werden, hat die Gemeinde in ihrem Gebiet oder dem befallenen Teil ihres Gebietes eine Entrattung bis zum Erfolg durchzuführen und Vorbeugungsmaßnahmen gegen einen neuen Rattenbefall zu treffen."
Die Stadt Buchholz hat ein Merkblatt zur Rattenbekämpfung erstellt, das unter www.buchholz.de (Unterpunkt Rathaus, Aktuelles, Veröffentlichungen) verfügbar ist. U.a. sollen Gebäudeteile oder Stellen, an denen auch organische Abfälle lagern, regelmäßig überprüft werden. Zudem sollten tote Ratten sofort in mindestens 50 Zentimetern Tiefe vergraben werden - ohne Kontakt zu Trinkwasser. Als geeignete Maßnahme nennen Experten elektronische oder mechanische Rattenfallen. Diese sind in Fachgeschäften verfügbar. Wenn Zweifel bestehen, ob durch Rattenbefall eine Gesundheitsgefährdung vorliegt oder droht, sollten sich Betroffene an das jeweilige Ordnungsamt wenden, erklärt Buchholz' Stadtsprecher Heinrichs Helms. Also genau das, was die Frau gemacht hat - und trotzdem abgebügelt wurde.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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