Kunstrasenplatz: Stadt Buchholz siegt in erster Instanz

Wie intensiv darf der Kunstrasenplatz an der Wiesenschule genutzt werden? Darum geht es im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg
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"Wir fühlen uns nicht ernst genommen": Bürger klagen gegen zu intensive Nutzung des Areals an der Wiesenschule

os. Buchholz. "Unterlassung, einen Schulsportplatz Dritten für außerschulische Sport- und andere Zwecke zu überlassen" - unter diesem sperrigen Titel in Gerichtsdeutsch verbirgt sich ein Verfahren, das Bürger angestrengt haben, weil sie sich mit ihren Bedenken von der Stadt Buchholz nicht ernst genommen fühlen. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gewann die Stadt Buchholz am vergangenen Donnerstag gegen die Bürger. Dagegen sind Rechtsmittel zulässig.
Darum geht es: Die Anwohner Dörte Nissen sowie Sabine und Gerd Schrader, die in unmittelbarer Nähe zum Kunstrasenplatz wohnen, fühlen sich von der intensiven Nutzung des Platzes gestört. Dieser war vor vier Jahren für rund 360.000 Euro errichtet worden - anstelle eines Grandplatzes. Die Stimmen der Bürger, die schon damals mehrfach mahnend auf die neue, dicht an die Sportstätte gerückte Bebauung hinwiesen, ignorierten Verwaltung und Stadtrat: Der Kunstrasenplatz wird von Hockey- und Fußballspielern intensiv genutzt, auch spät abends und an den Wochenenden. Diese Nutzung wollen die Kläger nun unterbinden.
Vor dem Verwaltungsgericht wurde zunächst nur darüber beraten, ob die Stadt den Kunstrasenplatz überhaupt errichten durfte. Die Richter folgten der Argumentation der Kläger nicht, dass der Platz illegal errichtet und erst nachträglich von der Verwaltung legalisiert wurde. Über den Umfang der Nutzung wurde noch nicht gesprochen. Darum geht es den Klägern aber vor allem. "Es ist hier unerträglich", erklärt Sabine Schrader. In den Sommermonaten werde im Schnitt sechs Stunden am Tag trainiert, zudem würden an den meisten Sonntagen Punktspiele durchgeführt. Zudem störe das Flutlicht die anliegenden Bürger. "Eigentlich müsste laut Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lichtgutachten durchgeführt werden, das ist aber nie geschehen", kritisiert Sabine Schrader. Dass in den Ferien auf dem Platz verbotenerweise eine Woche lang eine Fußballferienschule sechs Stunden pro Tag veranstaltet wurde, sei nur das i-Tüpfelchen.
Das Grundproblem aus Sicht der Kläger: "Mit uns wurde nie ernsthaft das Gespräch gesucht", sagt Sabine Schrader. Die Bedenken seien von der Verwaltung immer nur weggewischt worden. "Wir fühlen uns nicht ernst genommen und sind quasi in die Klage hineingetrieben worden", so Schrader.
Wie es mit der Klage weitergeht, wollen Dörte Nissen, Sabine und Gerd Schrader entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Wann das sein wird, steht nicht fest.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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