Interview mit Stadtwerke-Chef
Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt

Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Christian Kuhse | Foto: Helms
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Am 30. Juni 2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen in Mehrfamilienhäusern. Vermieter bzw. Hausverwaltungen können die Kosten fürs Kabelfernsehen dann nicht mehr einfach über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mietparteien umlegen. Im WOCHENBLATT-Interview spricht Dr. Christian Kuhse, Geschäftsführer der Buchholzer Stadtwerke, über die Auswirkungen der neuen Regelung.
WOCHENBLATT: Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für die Mieter?
Dr. Christian Kuhse: Grundsätzlich stärkt das die Position der Mieter. Sie können jetzt frei entscheiden, ob sie beim bisherigen Kabelfernsehen-Anbieter bleiben oder eine Alternative wählen wollen. Bisher war der Anreiz zum Wechsel nicht sehr groß, weil ein bestehender Kabelanschluss fester Bestandteil der Nebenkosten war und sie dann doppelt gezahlt hätten. Dieser Zwang entfällt jetzt.
WOCHENBLATT: Und wenn man nicht wechseln will, bleibt alles wie bisher?
Kuhse: Theoretisch ist es zwar möglich, dass der Vermieter sich entscheidet, die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss aller Mietparteien selbst zu tragen. Dann brauchen die Mieter keinen eigenen Vertrag abzuschließen, aber das wird wohl die Ausnahme bleiben. Deshalb sollte man in jedem Fall den Vermieter auf das Thema Weiterversorgung ansprechen, denn ohne einen neuen gültigen TV-Vertrag kann es passieren, dass das TV-Signal deaktiviert wird und sie kein Kabelfernsehen mehr empfangen können.
WOCHENBLATT: Wer muss denn mit wem einen Vertrag machen?
Kuhse: Sinn der Gesetzesnovelle ist, dass die Mieter frei entscheiden können. Sie müssen dafür aber auch selbst aktiv werden und einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter ihrer Wahl abschließen.
WOCHENBLATT: Wie sieht es mit Kunden von Buchholz Digital aus? Sind die auch von der Änderung betroffen?
Kuhse: Wer im Mehrfamilienhaus bisher Kabelfernsehen über Buchholz Digital geschaut hat, braucht jetzt ebenfalls einen eigenen TV-Vertrag mit Buchholz Digital. Da das Gebäude bereits einen Glasfaseranschluss hat, kann man sich aber auch überlegen, auf IP-TV umzusteigen, also Fernsehen übers Internet.
WOCHENBLATT: Was ist der Unterschied zwischen Kabelfernsehen und IP-TV?
Kuhse: Beim klassischen Kabelfernsehen (DVB-C = Digital Video Broadcast-Cable, d. Red.) hat man eine große Senderauswahl, schaut das Programm aber linear, ohne darauf Einfluss nehmen zu können. Fernsehen über das Internet (IP-TV = Internet Protocol TV, d. Red.) bietet darüber hinaus ganz neue Komfortfunktionen. Sie können die Programme auf mehreren Geräten gleichzeitig streamen, anhalten, zurückspulen, aufnehmen oder speichern. Sie können Ihr Programm praktisch selbst gestalten, haben jederzeit Zugriff auf Videotheken und entscheiden damit selbst, wann Sie was und wie oft sehen wollen.
WOCHENBLATT: Kann jeder IP-TV nutzen?
Kuhse: Voraussetzung ist natürlich ein Internetanschluss mit einer hohen Bandbreite, wie es bei Glasfaser die Regel ist. Wer als Mieter bereits einen Internetvertrag mit Buchholz Digital hat, kann also problemlos auf IP-TV umsteigen.
WOCHENBLATT: Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Wohnungseigentümer?
Kuhse: Für Besitzer von Eigentumswohnungen gilt das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Hat sie bis zum 30. Juni 2024 ihren bisherigen Vertrag mit einem Kabelfernsehen-Anbieter nicht gekündigt, läuft der Vertrag einfach weiter. Aber die Wohnungseigentümer dürfen ihre TV-Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten mit evtl. Mietern abrechnen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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