Neubaugebiet Schaftrift in Buchholz: Klage abgewiesen

Nachbarn befürchten, dass es nach Fertigstellung des Neubauvorhabens an der Schaftrift massive Verkehrsprobleme am Buenser Weg geben wird
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht keinen unzumutbaren Einfluss der Neubauten auf Verkehr am Buenser Weg

os. Buchholz. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Normenkontrollverfahren eines Nachbarn gegen den Bebauungsplan "Schaftrift West" zurückgewiesen. Wie berichtet, entstehen zwischen dem Buenser Weg und der Hamburger Straße zehn Gebäude mit rund 180 Wohnheiten.
Der Nachbar strengte das Verfahren an, weil er massive Verkehrsbehinderungen sowie eine "Riegelwirkung" der neuen Wohngebäude befürchtet. "Die Richter sahen keinen unzumutbaren Einfluss auf den Verkehr am Buenser Weg", berichtet Buchholz' Pressesprecher Heinrich Helms. Die Klage wurde verworfen.
Davon unbeeinflusst sind noch weitere Nachbarschaftsklagen gegen das Bauvorhaben an sich anhängig. Diese werden vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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