Neue Chance für den Ostring?

Dieser Bürger sagt deutlich, was er will. Hat der Ostring durch das Mediationsverfahren eine neue Chance? | Foto: archiv
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Ortsumgehung in Buchholz: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung zu, dringt aber auf ein Mediationsverfahren

os. Buchholz. Öffnet dieses Urteil die Tür, um die umstrittene Ortsumgehung "Ostring" in Buchholz nach jahrzehntelangem Streit doch noch zu realisieren? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat dem Landkreis Harburg die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Lüneburg gestattet. Im Februar 2011 hatten dessen Richter das Planfeststellungsverfahren für die rund sechs Kilometer lange und mindestens 17,5 Millionen Euro teure Ortsumgehung kassiert. Das OVG rät dem Kreis als Bauherrn zu einem Mediationsverfahren mit den Klägern. Ob der Kreis dieses Angebot annimmt, wird derzeit gemeinsam mit der Stadt Buchholz abgestimmt.
Wie berichtet, streiten die Parteien seit Anfang der 1970er Jahre um den Bau einer östlichen Umfahrung. Mit wechselnden Mehrheiten im Buchholzer Stadtrat wurden die Planungen für den Ostring wahlweise forciert (CDU/FDP) oder gebremst (SPD/Grüne). Im Januar 2013 hatten sich bei einem Bürgerbegehren 62 Prozent der Bürger indirekt für den Bau eines Ostrings ausgesprochen. Sie votierten dafür, dass die Verträge zwischen Stadt und Landkreis zur Teilung der Kosten für die neue Straße bestehen bleiben.
Buchholz' Ex-Bürgermeister Norbert Stein sieht in dem Mediationsverfahren "eine Chance, die wir unbedingt ergreifen sollten". Voraussetzung für ein Gelingen sei, dass die vom Landgericht kassierte Ursprungsplanung deutlich abgespeckt würde. Stein sieht in einem geringeren Querschnitt der Fahrbahn, dem Weglassen von Brückenbauwerken und der Korrektur der Trassenführung Einsparpotenziale. "Man könnte den Landschaftsverbrauch fast auf die Hälfte reduzieren", ist sich der SPD-Ratsherr sicher.
Sollte das Mediationsverfahren nicht zustande kommen, droht nach Ansicht von Beobachtern ein weiterer, jahrelanger Streit vor Gericht. Dann könnten die Klagen von zwei Grundstücksbesitzerinnen, die von der Trassenführung unmittelbar betroffen wären, wieder hervorgeholt werden. Sie waren nach dem VG-Urteil gar nicht mehr verhandelt worden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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