Neue Satzung für den Wochenmarkt
os. Buchholz. Mit einer überarbeiteten Satzung regelt die Stadt Buchholz den beliebten Wochenmarkt mittwochs und samstags in der Innenstadt neu. Der Stadtrat votierte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für das neue Vertragswerk, das die alte Satzung aus dem Jahr 2005 ersetzt. Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Das sind die Änderungen:
1. Als Marktbereich dienen künftig die Fußgängerzone an der Breiten Straße und an der Poststraße. Der Thomasweg fällt aus der Satzung raus.
2. Die Marktzeit beginnt um 7 Uhr und endet um 14 Uhr - eine Stunde später als bisher. Die Aufbauzeit für die Stände beginnt ab 5 Uhr (bisher: 6 Uhr), bis 15 Uhr (bisher: 14 Uhr) müssen die Händler die Innenstadt wieder geräumt haben.
3. Neu ist der Passus, dass die Erlaubnis für Händler widerrufen werden kann, die eigenmächtig einen Standplatz besetzen, Waren außerhalb der Marktzeit verkaufen oder mit der Bezahlung de Marktgebühren im Rückstand sind.
4. Informationsstände können auf Antrag genehmigt werden, wenn sie den Marktbetrieb nicht stören.
5. Die Standplätze müssen mit Inkrafttreten der neuen Satzung in einem besenrein Zustand hinterlassen werden.
6. Für außerhalb des Marktbereiches abgestellte Fahrzeuge der Beschicker kann die Stadt auf Antrag Parkausweise ausstellen. Diese gelten für ein Jahr.
7. Hunde sind während der Marktzeit an der Leine zu führen.
8. Straßenmusik und Musikbegleitung ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Stadt kann Ausnahmen auf Antrag zulassen.
9. Erstmals ist die Haftung geregelt. Demnach geschieht das Betreten der Marktplätze auf eigene Gefahr. Zudem haften die Beschicker für alle Schäden, die von ihnen oder ihrem Personal verursacht werden.
10. Wer gegen die genannten Änderungen verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.
"Ich finde es schade, dass die Straßenmusiker nicht mehr auf dem Wochenmarkt vertreten sein sollen", sagte Ratsherr Arne Ludwig (Piratenpartei) in der Debatte über die neue Satzung. Auch dass den Marktleuten eine Geldbuße droht, wenn sie eine Minute nach dem Ende der Marktzeit noch eine Banane verkaufen, missfiel Ludwig.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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