Ortsdurchfahrt Sprötze: „Verkehrsplanerisches Pulverfass“
os. Sprötze. Wird die neue Verkehrsregelung in der Ortsdurchfahrt von Sprötze bald ein Fall für die Gerichte? Je nachdem, wie die Verkehrsbehörde auf seinen Fragenkatalog zur Einrichtung der Tempo-30-Zone an der Niedersachsenstraße und die Entfernung der dortigen Verkehrsampel reagiert, behält sich der Buchholzer Anwalt Kai Kähler vor, Klage einzureichen. „Die städtischen Planer verschließen Augen und Ohren vor dem verkehrsplanerischen Pulverfass, das sie selbst in die 'neue Ortsmitte' gerollt haben“, kritisiert Kähler. Dass es bislang nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist, sei reiner Zufall. „Die Stadt legt hier eine gewisse Arroganz an den Tag, die gefährliche Folgen haben kann“, so Kähler.
Wie berichtet, hatte die Stadt im Zuge des Neubaus des Edeka-Schreiber-Marktes die komplette Ortsdurchfahrt in eine Tempo-30-Zone umgewandelt. Folge: Die Autofahrer müssen auf der bisherigen Vorfahrtstraße nicht nur Pkw aus den kleinen Gassen Vorfahrt gewähren, sondern auch Kunden des Edeka-Marktes. Zudem wurde die Verkehrsampel entfernt, die einzige Querungsmöglichkeit der Niedersachsenstraße. Begründung von Verkehrsbehördenchef Matthias Krohn: Die Ampel sei in einer Tempo-30-Zone. Kai Kähler widerspricht: „Selbstverständlich sind Fußgängerampeln auch in einer Tempo-30-Zone zulässig. Davon abgesehen hätte die Tempo-30-Zone in der Ortsdurchfahrt gar nicht hätte eingerichtet werden dürfen.“ In der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1c Satz 2 StVO) sei geregelt, dass die Zonen-Anordnung sich nicht auf Vorfahrtsstraßen - wie übrigens auch nicht auf Kreis- oder Bundesstraßen - erstrecken darf. „Bei der Niedersachsenstraße handelte es sich aber um eine Vorfahrtsstraße“, erklärt Kähler. Zudem habe sich die Verkehrsführung durch die neue Regelung nicht geändert. Noch immer laufe der Hauptverkehr durch die Ortsdurchfahrt.
Durch die neue Rechts-vor-links-Regelung habe sich die Gefahrenlage dramatisch erhöht, kritisiert Kähler. Denn: Die Autofahrer, die von Buchholz kommend durch Sprötze fahren, müssen auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr vom Edeka-Parkplatz achten. Dadurch könnten sie sich nicht auf Fußgänger konzentrieren, die etwa vom Bahnhof aus kommend die Niedersachsenstraße überqueren wollen. Umgekehrt habe der morgendliche Pendlerverkehr aus Richtung Trelde und Kakenstorf das Problem, sich auf den Autoverkehr aus der Straße „Unter den Linden“ konzentrieren zu müssen. Fußgänger, die vom Edeka-Markt in Richtung Bahnhof die Straße queren wollen, könnten nicht beachtet werden. Die abgebaute Ampel fehle an allen Ecken und Enden, so Rechtsanwalt Kähler. Auch bei größter Sorgfalt könne ein Verkehrsteilnehmer die Niedersachsenstraße nicht gefahrlos queren, da die neue Ortsmitte genau zwischen zwei Knotenpunkten (Edeka-Parkplatz und Unter den Linden) platziert worden sei. „Diese Regelung ist für die meisten Verkehrsteilnehmer hochgradig verwirrend“, erklärt Kähler.
Der Rechtsanwalt schlägt vor, statt der Tempo-30-Zone lediglich eine Beschränkung auf Tempo 30 in der Niedersachsenstraße einzuführen. „Die Vorfahrt wäre dann so wie vorher, und auch das Argument, die Ampel abbauen zu müssen, entfiele“, verdeutlicht Kähler.
Bis zum 4. Dezember hat er der Stadt Buchholz Zeit für eine Antwort gegeben. Ansonsten will er eine Verpflichtungsklage für die Wiederaufstellung der Ampel und eine Anfechtungsklage wegen der unzulässigen Anordnung der Tempo-30-Zone aktivieren. Alles deutet darauf hin, dass es so kommen wird: Verkehrsbehördenchef Matthias Krohn hat bereits mitgeteilt, dass er bis zum 4. Dezember keine Antworten geben kann.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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