Auflösung voraussichtlich Ende 2021
Pflegekammer Niedersachsen: eine teure Fehlentscheidung
(bim). Die Pflegekammer Niedersachsen könnte Ende 2021 Geschichte sein. Die Landesregierung hat jüngst den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen sowie die Einbringung in den Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf soll Mitte 2021 in Kraft treten.
Wie berichtet, hatten Pflegefachkräfte immer wieder die Abschaffung der Pflegekammer gefordert. An der Abstimmung über die Zukunft der Pflegekammer nahmen von Juli bis September 2020 insgesamt 15.100 der rund 78.000 befragten Mitglieder der Pflegekammer teil, von denen sich 70,6 Prozent für die Auflösung der Pflegekammer aussprachen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleiben sollen, um die Abwicklung – wie etwa das Kündigen von Verträgen – zu erledigen. Es dürfen keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden. Ein Teil der Beschäftigten könne in den Landesdienst übernommen werden. Sozialministerin Dr. Carola Reimann: „Die Mitarbeiter der Pflegekammer sollen bei der Besetzung von landesweit ausgeschriebenen Arbeitsplätzen den Bewerbern aus der Landesverwaltung gleichgestellt werden.“ Die Regelung von Weiterbildungen in der Pflege soll wieder auf das Land übergehen.
In einer gesonderten Gesetzesinitiative war die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen worden. Das Land hat hierfür rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Die Pflegekammer beginnt laut Ministerin Reimann nun mit der - lange angekündigten - Rückerstattung der Beiträge.
• Die Pflegekammer, die zum Januar 2017 eingerichtet wurde und Ende 2018 die ersten Beitragsbescheide verschickte, wird den Steuerzahler teuer zu stehen kommen, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine FDP-Anfrage hervorgeht. Mit Stand November 2020 sei demnach zwischen 1. Januar 2017 und 31. Dezember 2020 mit Ausgaben in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro zu rechnen. Darin enthalten sind vier Millionen Euro an Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge und vier Millionen Euro Landeszuwendungen an die Kammer sowie 112.300 Euro Personalkosten im Sozialministerium.
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