Pistolen-Posse landet vor Gericht

Herbert Lucht mit seiner Walther-Pistole
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Waffenbesitzer Herbert Lucht will kein zweites Mal das gleiche Bußgeld zahlen

os. Buchholz. Was geschieht, wenn Behörden und Bürger nicht miteinander kommunizieren, bekommt derzeit Herbert Lucht (84) zu spüren. Obwohl der Senior aus Buchholz eingestanden hat, seine Pistole nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben und auch das Bußgeld überwiesen hat, muss er sich demnächst vor Gericht verantworten.
Herbert Lucht besitzt seit mehr als 60 Jahren Waffen. Früher war er Jäger, zudem Mitglied von Schießgruppen. Seine Jagd-Waffen hat Lucht längst abgegeben, er besitzt nur noch eine 60 Jahre alte Walther-Pistole. Munition und Magazin dafür hat Lucht nicht mehr.
Im Februar 2015 überprüfte das Ordnungsamt der Stadt Buchholz, ob der Waffenbesitzer seine Pistole, wie vorgeschrieben, in seinem Waffenschrank aufbewahrt. Tat er nicht! Weil er die Waffe aus einer Schreibtisch-Schublade holte, bekam er einen Bußgeld-Bescheid über 278,50 Euro. Dagegen legte Herbert Lucht Einspruch ein, bezahlte aber nach Rücksprache mit einem Ex-Polizisten doch. Das Problem: Die Stadt Buchholz hatte das Verfahren parallel an die Staatsanwaltschaft in Stade abgegeben, weil unklar war, ob Luchts Verfehlung einen Straftatbestand darstellte. Die Stadt überwies, wie vom Gesetz vorgeschrieben, das Bußgeld an Lucht zurück, erläuterte ihm das aber nicht verständlich. Folge: Als die Stadt erneut das Bußgeld erhob - die Staatsanwaltschaft hatte einen Straftatbestand verneint -, legte Lucht erneut Einspruch ein. Dieses Mal zahlte er aber nicht. „Ich bin doch nicht im Kindergarten und überweise die exakt gleiche Summe nochmal“, sagt er. Deshalb wird der Fall jetzt Anfang Juni vor dem Amtsgericht in Tostedt verhandelt.

KOMMENTAR

„Ich verstehe meine eigenen Schreiben nicht mehr“, soll der damalige Landrat des Landkreises Harburg, Axel Gedaschko, im Jahr 2007 gesagt haben. Der CDU-Politiker schrieb sich deshalb auf die Fahnen, in den Behörden bürgerfreundliches Deutsch einzuführen. Wäre Gedaschko länger im Amt gewesen und nicht zeitig als Senator nach Hamburg gewechselt, hätte er sein Vorhaben mit Sicherheit umgesetzt. Dann hätte sich auch der Fall Herbert Lucht verhindern lassen. Der ist nämlich ein Paradebeispiel für bürgerunfreundliche Kommunikation.
Anstatt dem 84-jährigen Waffenbesitzer in verständlichem Deutsch zu erläutern, warum sie sein Bußgeld wegen falscher Aufbewahrung seiner Pistole zurück überweisen musste und warum er jetzt in einem zweiten Verfahren ein Bußgeld in gleicher Höhe nochmals überweisen möge, ziehen sich die Stadt Buchholz und ihre Justiziarin Hilke Henningsmeyer auf behörden-typischen Paragraphen-Sprech zurück. Dieser ist so unverständlich, dass ich Herbert Lucht verstehen kann, wenn er das Schreiben gar nicht erst zu Ende liest. Dass es Henningsmeyer in einem persönlichen Gespräch im Rathaus mit Lucht nicht gelungen ist, den Fall zu (er)klären, macht sprachlos. Die Verwaltung ist für die Bürger da - und nicht umgekehrt.
Bürgerfreundliche Ansprachen setzen voraus, dass die Mitarbeiter in den Behörden sich mit den Einzelfällen beschäftigen. Textbausteine aus Paragrafen zu verwenden, ist hier ein einfacher, aber denkbar falscher Weg. Wie wäre es mit einem verpflichtenden letzten Absatz in Behördenbriefen, der mit „Das bedeutet für Sie: ...“ anfängt?
Dass dieser Fall, in dem es eigentlich gar keinen Streit gibt - Lucht hat sein Fehlverhalten ja eingesehen - vor dem Amtsgericht in Tostedt landet, setzt der Posse die Krone auf. Man darf getrost davon ausgehen, dass bundesweit die Gerichte durch unzählige ähnliche Fälle von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten werden.
Vielleicht beendet Herbert Lucht ja das fast einjährige Hickhack, zieht seinen Einspruch bei der Staatsanwaltschaft zurück und bezahlt das Bußgeld noch einmal. Der Klügere gibt bekanntlich nach! Oliver Sander

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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