Pleiten, Pech und Pannen in Buchholz
Ostring und Mühlentunnel - wie die Stadtverwaltung die beiden wichtigsten Buchholzer Verkehrsprojekte verschlampt
rs. Buchholz. Die Nachricht hat weitreichende Folgen für die Buchholzer Autofahrer: Ein Unternehmen, das sich bei der Vergabe des Planungsauftrags für den Neubau des Mühlentunnels übergangen sieht, wehrt sich dagegen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Wann und wie das entscheidet, steht in den Sternen. Damit wird sich die Realisierung des neben dem Ostring wichtigsten Buchholzer Verkehrsprojektes weiter verzögern - über Wochen, Monate oder Jahre? Nach der Ostring-Pleite scheint alles möglich.
Was mag hinter der neuen Panne stecken? Wie berichtet, haben die Gegner des Tunnel-Ausbaus, überwiegend Anwohner, die in Politik (CDU/FDP) und Rathaus gut vernetzt sind, das in Stein gemeißelte Nadelöhr der zweiten Nord-Süd-Querung der Bahn über die vergangenen Jahrzehnte gerettet. Ihre Taktik: Ja zum Tunnel, aber nur, wenn vorher der Ostring gebaut wird.
Seit im vergangenen Herbst das Verwaltungsgericht den kompletten Planfeststellungsbeschluss für den Ostring kassiert hat, ist die Realisierung der seit 30 Jahren geplanten Ostumgehung aber wieder in weite Ferne gerückt. Unter dem Druck der neuen bunten Stadtratsmehrheit sah sich Bürgermeister Wilfried Geiger deshalb gezwungen, die Tunnel-Planung wieder aufzugreifen.
Eine Planung, die Norbert Stein, sein Vorgänger mit SPD-Parteibuch, schon weit vorangetrieben hatte. Stein sagt bis heute, sein Nachfolger hätte die Pläne nur weiterführen müssen, dann wäre der Tunnelausbau wohl schon fertig.
Geiger behauptet dagegen, alles seien nur unverbindliche Vorplanungen gewesen, er habe deshalb ganz von vorn anfangen müssen. Wer recht hat, lässt sich vermutlich nur per Akteneinsicht klären. Vieles spricht aber dafür, dass Geigers Vorgänger Stein die Wahrheit sagt.
Bürgermeister Geiger muss auch die neue Planungspanne angelastet werden. Denn: Absicht oder nicht, Geigers Verwaltung hat offenbar bei der Vergabe des Planungsauftrags Anfängerfehler gemacht. Sie hat nach WOCHENBLATT-Informationen nicht dem billigsten, stattdessen dem „günstigsten“ Anbieter den Zuschlag erteilt. Das ist nach Vergaberecht möglich, aber an die Erfüllung nachvollziehbarer Kriterien gebunden. Und die hat die Verwaltung nicht herausgearbeitet. Oder würde sonst das sich benachteiligt fühlende Unternehmen vor Gericht gehen?
Da nützt es auch nichts, dass die zuerst eingeschaltete Vergabekammer Niedersachsen (eine Art Prüf- und Schlichtungsstelle) sich noch auf die Seite der Buchholzer Stadtverwaltung geschlagen hat. Denn die Richter am OLG Celle dürften andere Maßstäbe anlegen.
Es läuft wohl ähnlich wie beim Ostring. Auch dort wollte der Buchholzer Bürgermeister mit dem Kopf durch die Wand, schlug alle Warnungen vor hohen juristischen Klippen in den Wind - und ist jetzt gestrandet.
Geiger sagt zwar, er habe mit einem hochqualifizierten Verwaltungsjuristen noch ein heißes Eisen im Feuer. Bis Ende dieses Monats werde es eine Lösung geben. Doch wer mag das glauben bei dieser Pleiten-, Pech und Pannenserie? Am Ende bleiben die Bürger buchstäblich auf der Strecke. Die Buchholzer Pendler genauso wie die Menschen aus der Umgebung, die Buchholz als Einkaufstadt braucht.
Redakteur:Reinhard Schrader aus Buchholz |
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