Radfahrer als Behördenopfer - Bürgersteigverbot in Hanstedt bleibt weiter bestehen

Radeln erlaubt - in Buchholz sind die Bürgersteige auch für die Radrouten ausgeschildert
  • Radeln erlaubt - in Buchholz sind die Bürgersteige auch für die Radrouten ausgeschildert
  • hochgeladen von Reinhard Schrader

Was für ein Unsinn: In Hanstedt verboten, in Buchholz erlaubt - Behörden messen offenbar mit zweierlei Maß

(rs). In Hanstedt sind Radfahrer weiter gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen. Das ist das Ergebnis eines Ortstermins mit Vertretern von sechs Behörden, darunter Polizei, Landkreis und Gemeinde. Begründet wird die Entscheidung laut Kreissprecher Bernhard Frosdorfer damit, dass eine gemeinsame Nutzung der Bürgersteige für die Fußgänger zu gefährlich sei.

Was für ein Quatsch. In Hanstedt führt entlang der Ortsdurchfahrt (L 213) meist ein breiter, übersichtlicher Geh- und Radweg, auf dem nur wenige Fußgänger unterwegs sind. Doch hier bleibt das Radfahren verboten. In den anderen Landkreis-Kommunen, zum Beispiel Buchholz, ist die Nutzung der oft schmalen und unübersichtlichen Bürgersteige durch Radfahrer per Verkehrszeichen erlaubt.

Und das, obwohl in der Innenstadt viele Fußgänger unterwegs sind. Nach welchen Kriterien entscheiden Behörden? Der Bürger kann das nicht mehr nachvollziehen! Mehr zum Hanstedter Radwege-Unsinn auch unter www.kreiszeitung-wochenblatt.de/hanstedt/panorama/das-fussweg-verbot-bleibt-d23885.html

Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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