Buchholz
Radweg vor dem Kabenhof ist rechtskonform

Langfristig soll die Pflasterung vereinheitlicht werden: Radfahrer dürfen den Radweg vor dem Kabenhof benutzen, aber auch die Fahrbahn | Foto: os
  • Langfristig soll die Pflasterung vereinheitlicht werden: Radfahrer dürfen den Radweg vor dem Kabenhof benutzen, aber auch die Fahrbahn
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os. Buchholz. Der Fahrradweg vor dem Park- und Geschäftshaus Kabenhof in der Buchholzer Innenstadt ist rechtskonform. Zu diesem Ergebnis kommt die Buchholzer Verkehrsbehörde in einer Antwort auf einen Antrag der Ratsfraktion der Grünen.
Wie berichtet, hatten die Grünen vermutet, dass der Radweg laut "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) zu wenig Platz für eine gemeinsame Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und Radfahrer biete. Wer die Neue Straße in Richtung Kabenhof mit dem Fahrrad fahre, werde in der Kurve zur Lindenstraße durch ein Piktogramm von der Straße geführt. Da es in der Folge keine Freigabe durch ein Radwegs-Schild gebe, handele es sich bei dem Weg vor dem Kabenhof um einen Gehweg, argumentierte Grünen-Fraktionschef Frerk Meyer. Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die zum 1. März in Kraft getreten ist, stünden Radfahrer in der Gefahr, wegen unerlaubten Fahrens auf einem Gehweg mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro belegt zu werden.
Nach einer Prüfung ergebe sich, dass es sich bei dem Radweg nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt, schreibt jetzt die Stadtverwaltung. Der Radweg vor dem Kabenhof dürfe von Radfahrern genutzt werden, müsse es aber nicht. Man spreche dort von einem sogenannten "anderen Radweg". Um diesen Zustand zu verdeutlichen, solle kurzfristig die derzeitige Markierung im Bereich der Zufahrt zum Bahnhof geändert werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, solle zudem die Pflasterung des "anderen Radwegs" geändert werden. Das sei im Zuge der Umsetzung der Südtangente sowieso vorgesehen, die im Rahmen des Projekts "Stadtumbau West" geplant ist. Man solle solange mit der Neupflasterung warten. Allerdings: Bis der Bau der Südtangente umgesetzt wird, können noch Jahre vergehen.
Die Verkehrsbehörde sieht darüber hinaus keine Notwendigkeit, dem Antrag der Grünen zu folgen, vor dem Kabenhof Tempo 30 vorzuschreiben. Es sei anzunehmen, dass im Kurvenbereich die Geschwindigkeit sowieso unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liege. Man werde jedoch eine Geschwindigkeitsmessung durchführen und das Ergebnis im Fachausschuss berichten. Sollte die Durchschnittsgeschwindigkeit vor dem Kabenhof höher als erwartet liegen, werde man "eine Neubewertung" vornehmen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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