Schranke kaputt: Dauerparkerin fordert Parkhaus-Gebühren zurück
os. Buchholz. Die kaputte Schranke am P+R-Parkhaus Süd hat für die Stadt Buchholz ein Nachspiel: Gesine Andrews-Snellink, die in dem Parkhaus an der Rütgersstraße einen Dauerparkplatz gemietet hat, fordert für drei Monate die Gebühren in Höhe von insgesamt 30 Euro zurück. „Für jeden Einzelnen geht es nur um eine geringe Summe, aber bei 100 Dauerparkern behält die Stadt aus meiner Sicht zu Unrecht 3.000 Euro ein“, sagt Gesine Andrews-Snellink. Die Stadt weigert sich, die Gebühren zu erstatten.
Wie berichtet, hatten Vandalen Mitte Januar die Schranke in der Einfahrt zerstört. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Die Erneuerung der Schranke zog sich über acht Wochen hin. In dieser Zeit war das Parkhaus für alle Autofahrer nutzbar - ohne zu zahlen.
Genau da sieht Gesine Andrews-Snellink eine Ungerechtigkeit. Warum, so fragt sie, soll sie für einen Stellplatz zahlen, andere aber nicht. Hier würden Autofahrer mit zweierlei Maß behandelt.
Das sieht Verkehrsbehörden-Chef Matthias Krohn anders. Autofahrer hätten die schrankenlose Zeit genutzt, um unberechtigterweise im Parkhaus zu parken. In Behördendeutsch klingt das so: „Ein Tagesparker, der nunmehr keinen Tagesparkschein löst, parkt somit unberechtigt, auch unabhängig davon, ob dieses technisch derzeit nicht möglich war.“ Alles klar?
Dieses unrechtmäßige Parken könne jedoch nicht dazu führen, dass dem berechtigten Parker sein Mietentgelt erstattet wird, betont Krohn. Anders hätte es sich verhalten, wenn der „berechtigte“ Parker keinen freien Stellplatz vorgefunden hätte. Das sei nicht der Fall gewesen. Er habe täglich das Parkhaus auf freie Plätze überprüfen lassen, betont Krohn.
Bleibt nur die Frage: Was hat er fast zehn Wochen lang gegen die unberechtigten Parker unternommen? Offenbar nichts!
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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