Schwere Schlappe für die Stadt Buchholz
Keine Norm und keine Dezibelmessungen: Unternehmer klagt erfolgreich gegen Bußgeldbescheid der Stadt Buchholz wegen Ruhestörung
os. Buchholz. „Wenn jemand in meiner Nachbarschaft feiert und es ist mir zu laut, gehe ich zu ihm rüber und bitte ihn, leiser zu sein“, sagt Kai Wedler. Eine Nachbarin des Dachdecker-Unternehmers aus Buchholz wählte stattdessen direkt den Weg über die Polizei und sorgte damit indirekt für ein Urteil des Amtsgerichts Tostedt, das die Stadt Buchholz nun unter Druck setzt: Wenn sie nicht eine genaue Norm schafft, wie laut Bürger sein dürfen und einen etwaigen Verstoß zudem nicht durch Dezibelmessungen nachweist, droht sie in Zukunft alle Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Ruhestörung zu verlieren - auf Kosten der Steuerzahler.
Dass im Betrieb von Kai Wedler im Gewerbegebiet Vaenser Heide II in Sichtweite zu Möbel Kraft regelmäßig gefeiert wird, ist in Buchholz bekannt. Der Dachdecker räumt auch ein, dass er in der Vergangenheit bereits eine Strafe wegen Ruhestörung gezahlt hat, weil eine Party aus dem Ruder lief. Bei der Feier zum 50. Geburtstag eines Mitarbeiters im vergangenen Februar sei aber alles im Rahmen geblieben, beteuert Wedler. Das sah eine Nachbarin, die im Gewerbegebiet ihre Wohnung hat, offenbar anders: Sie alarmierte am frühen Morgen die Polizei, die vor Ort eingesetzten Beamten schrieben tatsächlich eine Anzeige wegen Ruhestörung und übergaben damit das Verfahren an das Ordnungsamt der Stadt Buchholz. Gegen dessen Bußgeldbescheid in Höhe von 328,50 Euro ging Kai Wedler mit Hilfe seines Anwalts Jürgen Hennemann gerichtlich vor. „Ich wollte eigentlich nicht klagen, da ich davon nichts habe, aber das konnte ich mir nicht gefallen lassen“, sagt Wedler. Er habe den Eindruck, dass die Stadt willkürlich gegen ihn vorgegangen sei. Mehrere Gespräche mit dem Ordnungsamt und mit Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse seien ergebnislos verlaufen.
Schon in der mündlichen Verhandlung wies das Gericht darauf hin, dass es große Chancen für einen Sieg von Wedler sieht - und bestätigte das im Urteil, das jüngst erging. Zwei Umstände kritisierten die Richter: Die Stadt Buchholz habe nicht genau festgelegt, wie laut die Bürger zu welcher Zeit in der Nordheidestadt sein dürfen. Neben dieser Norm fehle zudem eine Messung, durch die der Verstoß überhaupt erst objektiviert und damit bewiesen werden kann. Im Ergebnis sei eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft durch die Feier im Gebäude von Kai Wedler daher nicht festzustellen. Für Wedlers Anwalt Jürgen Hennemann markiert das Gerichtsurteil „die Bestätigung und gleichzeitig das Ende einer jahrzehntelangen rechtswidrigen Verwaltungspraxis“. Die Stadt habe alle Hinweise auf eine fehlende Norm negiert und ignoriert.
Die Stadt wollte sich auf WOCHENBLATT-Nachfrage nicht zu dem Verfahren äußern. Man habe das Urteil angefordert und werde nach Durchsicht über das weitere Vorgehen entscheiden, erklärt Stadtsprecher Heinrich Helms. Eins sei aber klar: „Wir sind keine Spaßbremsen“, versichert Helms.
Auf ein Wort
Schnell die Hausaufgaben machen
Nach dem sehr deutlichen Urteil des Amtsgerichts Tostedt muss Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse, selbst Jurist, seine Rechtsbehörde um Justiziarin Hilke Henningsmeyer anweisen, schnell die Hausaufgaben zu machen und eine Lärmsatzung mit genauen Werten auszuarbeiten - mit Berücksichtigung der Zeiten und der Umgebung, denn natürlich kann Lärm in einem Gewerbegebiet nicht mit Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet verglichen werden.
Ein „Weiter so“ und eine selbstherrliche Haltung à la: „Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann verklag' uns doch“ darf es nicht geben. Es gilt: Die Verwaltung ist für die Bürger da und nicht umgekehrt. Dass Untätigkeit der Rechtsabteilung zu Lasten des Steuerzahlers geht, macht die Schaffung einer rechtssicheren Lärmsatzung noch dringender. Oliver Sander
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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