Skepsis vor "Drohnen" wächst
Gefähren Kamera-Multikopter die Privatsphäre? Experte rät: Rufen Sie die Polizei oder suchen den direkten Kontakt
os. Buchholz. Als Manuel Kühl vor rund zwei Jahren begann, mit seinem Multikopter - im Volksmund Kameradrohne - Fotos zu machen, war er für Passanten eine große Attraktion. Mittlerweile schlägt die Faszination immer häufiger in Skepsis um. "Viele Menschen haben Angst, dass ihre Privatsphäre verletzt wird", erklärt Manuel Kühl.
Der Buchholzer, der mit seiner Firma "Kaukair" auch dem WOCHENBLATT schon diverse spektakuläre Luftaufnahmen zur Verfügung gestellt hat, kann die Ängste nachvollziehen. Die Schuld an der Aufregung gibt er u.a. den Herstellern: "Diese bringen Flugroboter als Massenware auf den Markt, ohne ausreichend Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten zu tragen", kritisiert Kühl. Zudem prangert er reißerische Artikel in Zeitungen an, die u.a. Drogenschmuggel in Gefängnisse und die Möglichkeit thematisieren, Sprengstoff an "Drohnen" zu hängen. "Ich bin überzeugt, dass ein Mensch, der Zugang zu Sprengstoff hat, generell gefährlich ist und unauffälligere Wege für seine bösen Absichten wählt, als ein Fluggerät, das mehr Lärm macht als ein Hornissenschwarm", sagt Kühl.
Wer eine Kameradrohne nutzen möchte, muss verschiedene Vorschriften beachten:
• Wer Bilder veröffentlichen will, z.B. auf Facebook, oder Gefälligkeitsdienste leistet (z.B. das Haus des Nachbarn fotografiert), braucht eine Aufstiegserlaubnis, weil der Flug schnell einen gewerblichen Charakter hat. Die Erlaubnis wird von der Landes-Straßenbaubehörde (Sachgebiet Luftverkehr) in Wolfenbüttel (Tel. 05331-88090) ausgestellt.
• Für Aufstiegserlaubnisse gilt grundsätzlich: Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden; die Flughöhe ist auf 100 Meter über Grund begrenzt; Flüge innerorts über bewohntem Gebiet müssen der Polizei vor dem Start mitgeteilt werden; im Umkreis eines Flughafens darf unter 1,5 km Entfernung nicht geflogen werden.
• Hobby-Flieger brauchen bis 5 kg Abfluggewicht und eine maximalen Flughöhe von 30 Metern keine Extragenehmigung. Diese gilt laut www.drohnen.de mit einer seit 1. Juni geltenden Regelung pauschal als erteilt.
• Über 5 kg Abfluggewicht benötigt man für jeden Flug eine Einzelerlaubnis, die auch Einzelabsprachen z.B. bezüglich der Flughöhe beinhalten kann. Wer keine Aufstiegsgenehmigung vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
• Jeder Steuerer muss eine Modellhaftpflichtversicherung abschließen, da die Privathaftpflicht in der Regel nicht ausreicht. Die Kosten liegen pro Jahr bei ca. 40 Euro für private und ca. 170 Euro für gewerbliche Nutzer.
• Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board-Kameras, Nachtsichtgeräte und ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter "direkte Sichtweite".
Manuel Kühl rät Menschen, die sich von den "Drohnen" bedroht fühlen: "Rufen Sie die Polizei an, denn ein Flug innerorts in unmittelbarer Nähe zu Menschen und Gebäuden muss dieser mitgeteilt werden." Zudem empfiehlt er den direkten Kontakt zum Steuerer: "Jeder seriöse Unternehmer wird offen auf seine Fragen antworten!"
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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