Hobby-Imkern nur mit genügend Fachwissen
SPD und CDU für Einführung des Imkerführerscheins
Die Imkerei hat in Niedersachsen eine lange Tradition. Insbesondere die Heide-, Moor- und Obstbaugebiete sind kulturell von der Bienenzucht und -haltung geprägt. Das Agrarland Niedersachsen profitiert von der Bestäubung von Nutz- und Kulturpflanzen, da auf diese Weise die Erzeugung von Obst, Saatgut und nachwachsenden Rohstoffen sichergestellt wird, aber auch die von Bienen produzierten Produkte wie Honig nützen der Allgemeinheit. Neben Kulturpflanzen bestäuben die Bienen Wildpflanzen und sichern deren Fortbestand sowie die Ernährung vieler Tiere mit Samen und Früchten. Bienen sind von unschätzbarem Wert für den Menschen und für das gesamte Ökosystem.
Immer mehr Menschen begeistern sich für das Imkern mit dem Imkerbedarf und wollen aktiv zum Schutz und Erhalt der Bienen beitragen. Trotz dieser enorm wichtigen Bedeutung ist die Imkerei kaum geregelt und durch wenige Gesetze bestimmt. Jeder kann sich ein Bienenvolk kaufen. Er muss die Imkerei nur anmelden.
Durch einen Mangel an Fachwissen kann es jedoch zu unsachgemäßer Betreuung der Bienenvölker kommen. Infolgedessen können sich Krankheitserreger oder Schädlinge innerhalb der Bienenvölker schnell verbreiten, wie zum Beispiel im Fall der Varroa-Milbe. Durch erkrankte Bienenvölker werden die Bienenvölker anderer Imker bedroht, sie gefährden damit ferner die Berufsimker Niedersachsens.
Nun bitten die Vertreter des Landtags die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für die Bienenhaltung ein Imkerschein abgelegt werden muss, welcher das notwendige Mindestmaß an Sachkunde der Bienenhaltung belegt. Die Vertreter der SPD und CDU fordern gemeinsam zum besseren Schutz von Honigbienen und der Sicherung der Bienenhaltung die Überprüfung der imkerlichen Sachkunde, um den Folgen von Nichtwissen unter den Hobbyimkern entgegenzutreten. Was vielen nicht bewusst ist: Wer heute seinen Honig selbst produziert, hat nicht nur für die Bienen die Verantwortung, sondern auch für den Honig. Der Hobbyimker ist im rechtlichen Sinne ein Lebensmittelunternehmer und unterliegt daher allen Anforderungen des Lebensmittelrechts, so die Parteivertreter.
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