Stadt soll sich mit Grundstücken bevorraten
SPD-Antrag: Profite aus Baulandausweisung sollen dem Stadtsäckel zugute kommen
os. Buchholz. Wie kann man es erreichen, dass die Stadt von der Ausweisung von Bauland profitiert und seine Einnahmen steigert? Darum geht es in einem SPD-Antrag, der am vergangenen Donnerstag im Finanzausschuss diskutiert wurde. Ganz so einfach wie von den Sozialdemokraten erhofft gestaltete sich die Diskussion nicht, weshalb der Antrag ohne Empfehlung an den Verwaltungsausschuss weitergegeben wurde. Dieser tagt nicht-öffentlich am morgigen Donnerstag, 22. November. Gelingt es, aus dem SPD-Antrag noch einen interfraktionellen Antrag zu machen, könnte der Stadtrat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 27. November, ab 19 Uhr in der Rathauskantine bereits über das Vorhaben abstimmen.
Die SPD hatte beantragt, dass - so lange die Stadt Buchholz keinen Beschluss zur Bodenbevorratung erlassen hat - keine nicht-städtischen Außengebietsflächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden dürfen. Die Verwaltung sollte dafür zwei Alternativen prüfen: Entweder sollte vor jeder Umwandlung in Bauland ein Zwischenerwerb durch die Stadt erfolgen oder die Grundstückseigentümer sollten vorher einen gewissen Prozentsatz des zu verkaufenden Areals der Stadt anbieten. Die Erlöse sollte die Stadt u.a. dafür verwenden, preiswertes Bauland, z.B. für Ehrenamtliche oder Arbeitnehmer in Mangelberufen, zu vergeben.
Die Idee hinter dem Antrag wurde von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Durch die Ausweisung von Bauland gebe es zum Teil erhebliche Planungsgewinne für Grundstückseigentümer oder Investoren, die bei diesen verbleiben, während die Folgekosten, etwa für den Bau von Schulen oder der Bereitstellung von Rettungsdiensten, sozialisiert würden und von der Allgemeinheit zu tragen seien.
Bauchschmerzen hatten Verwaltung und Vertreter der anderen Parteien allerdings mit dem Passus, jede Umwandlung von Flächen in Bauland über ein Zwischenerwerbs-Modell zu steuern. "Es gibt bestimmte Flächen, die wir als Stadt gar nicht entwickeln können und wollen", warnte Buchholz' Finanzdezernent Dirk Hirsch. "Wir könnten über unsere Anstalt öffentlichen Rechts eigene Baugebiete entwickeln, wir brauchen aber immer auch private Investoren." Rechtsanwalt Christoph Diedering, hinzugewähltes Mitglied des Ausschusses, äußerte Zweifel, ob der grundsätzliche Zwischenerwerb von Grundstücken rechtens sei.
Den Vorschlag der CDU, aus dem Antrag einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu machen - mit den drei Zielen: strategische Bodenbevorratung; Möglichkeiten, an dem Gewinn des Bodenverkaufs zu partizipieren und politische Steuerungsmöglichkeit -, ließ sich die SPD nicht ein. "Unser Antrag würde dann zu weichgespült", erkläre SPD-Ratsfrau Uta Neb. Stattdessen soll die Zeit bis zum Verwaltungsausschuss genutzt werden, um einen Antragstext zu formulieren, hinter dem alle Parteien stehen können.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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