Steuern sparen mit Handwerkerrechnung
ah. Landkreis. Mit dem Steuerbonus auf Handwerksleistungen können private Haushalte 20 Prozent von maximal 6.000 Euro ihrer Handwerkerkosten - also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt - steuerlich geltend machen. Darauf weist die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hin. „Viele Kunden, die in diesen Tagen ihre Steuererklärungen abgeben, denken nicht an den Steuerbonus auf Handwerksleistungen“, sagt Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten. Dabei sei Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung ganz einfach.
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung können Verbraucher alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und die dazugehörigen Zahlungsnachweise beim Finanzamt einreichen. Der Steuerbonus wird dann bis zur maximalen Höhe von 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen. Absetzbar sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierung-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, also beispielsweise Arbeiten am Dach, Streichen von Türen, Austausch von Bodenbelägen, Wartung von Heizungsanlagen oder die Gebühren für den Schornsteinfeger.
Die Aufwendungen für Handwerksleistungen müssen durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen werden. Absetzbar sind Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich Mehrwertsteuer, nicht aber Materialkosten. Die Arbeitskosten müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Bei Wartungsverträgen, bei denen sich die Arbeitskosten pauschal aus einer Mischkalkulation ergeben, genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden. Notwendig ist daher ein Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Nach Ansicht von Bünten ist der Steuerbonus ein wesentliches und wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und nützt damit nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den Handwerkern. „Außerdem stellt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen ein zusätzliches Verkaufsargument dar“, erläutert der Kammerhauptgeschäftsführer. Die Handwerkskammer rate daher ihren Mitgliedsbetrieben, die absetzbare Handwerkerleistungen anbieten, bei ihren Kunden gezielt damit zu werben und die Arbeits- und Fahrtkosten auf den Rechnungen entsprechend auszuweisen.
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