Tempo 30 vor dem Krankenhaus

Ein Grund für die Tempo-30-Regelung an der Steinbecker Straße: der viel zu schmale Gehweg auf der rechten Straßenseite
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os. Buchholz. In einem seit 2017 laufenden Modellprojekt, das das Land Niedersachsen mit rd. 700.000 Euro fördert, sollen Daten über die Auswirkungen von Tempo 30 innerorts auf Lärm, Luft, Sicherheit und Verkehrsfluss gesammelt werden. Seitdem ist es einfacher, Tempo-30-Regelungen vor allem vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen einzurichten. In Buchholz sollen jetzt gleich zwei entsprechende Regelungen neu geschaffen werden. Das hat der Verwaltungsausschuss mit großer Mehrheit beschlossen. Betroffen sind die Steinbecker Straße vor dem Krankenhaus sowie die Soltauer Straße vor der dortigen Seniorenresidenz.
An der Steinbecker Straße soll künftig von der Einmündung zum Dibberser Mühlenweg vorbei am Krankenhaus bis zur Einmündung des Hopfenbergs auf einer Länge von 300 Metern Tempo 30 gelten. Die Regelung diene u. a. der Sicherheit der Autofahrer, die ihre Fahrzeuge auf dem Parkstreifen abstellen, betonte Stadtjustiziarin Hilke Henningsmeyer in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Der Seitenstreifen sei nur unzureichend angebunden, häufig liefen die Autofahrer dort über die Straße.
"Die Tempo-30-Regelung wird nicht den gewünschten Erfolg bringen, weil die Bürger es nicht einsehen werden, dort langsamer zu fahren", argumentierte CDU-Ratsherr Peter Noetzel. Zudem sei die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung schwer zu kontrollieren. Teil des jetzt beschlossenen Antrags ist es, dass die Verwaltung "geeignete Maßnahmen" erarbeitet, um die Einhaltung des Tempolimits sicherzustellen.
Anwohner der anliegenden Straßen sehen das Tempolimit positiv. Gerade an Wochenenden seien die Autofahrer an der abschüssigen Steinbecker Straße deutlich schneller als erlaubt unterwegs, berichtete der ehemalige FDP-Ratsherr Jürgen Kempf, der am Hopfenberg wohnt. Es müssten mobile Messgeräte angeschafft werden und "auch mal kassiert werden", um die Autofahrer an ihre Pflicht zu erinnern, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Anwohnerin Lotta Felten forderte die Verwaltung dazu auf, bei dieser und künftigen Regelungen zu Tempo 30 auch den Lärmaspekt zu berücksichtigen. Eigene Messungen hätten mitunter Lärmwerte zwischen 75 und 95 Dezibel ergeben. Das sei deutlich zu viel, die Grundstücke seien so nicht nutzbar.
• Eine Tempo-30-Regelung soll in Absprache mit dem Landkreis Harburg auch vor der Seniorenresidenz an der Soltauer Straße eingeführt werden. Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob auf dem Fahrradweg Zeichen angebracht werden können, die auf das Seniorenheim hinweisen. Zudem soll die Einführung eines Halteverbots dort geprüft werden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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