Trainingszeiten gekappt

Nach 20 Uhr darf derzeit auf dem Kunstrasenplatz an der Wiesenschule nicht trainiert werden
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Kunstrasenplatz an der Wiesenschule darf derzeit nach 20 Uhr nicht genutzt werden / Stadt muss Nutzungszeiten präzisieren

os. Buchholz. Die Nachricht aus dem Buchholzer Rathaus traf die Fußballer des TSV Buchholz 08 und des Buchholzer FC wie aus heiterem Himmel: Vorerst darf der Kunstrasenplatz an der Wiesenschule werktags nach 20 Uhr nicht mehr für das Training genutzt werden. Der Stadt sei bewusst, „dass dieses eine immense Einschränkung der Trainingszeit bedeutet“, heißt es in einem Schreiben an die Vereine. Man hoffe aber, „dass aufgrund der Witterung und Nutzbarkeit des Platzes der Verlust nicht ganz so groß ist.“ Auftraggeberin der Zeilen: Stadtjustiziarin Hilke Henningsmeyer.
Hintergrund: Die Stadt Buchholz befindet sich seit geraumer Zeit im Rechtsstreit mit Anwohnern, die die ihrer Meinung nach zu starke Nutzung des Kunstrasenplatzes - vor allem in den Abendstunden - anfechten. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat der Stadt aufgetragen, eine neue Baugenehmigung zu erstellen und darin die genauen Nutzungszeiten auf dem Platz festzulegen. Dieses soll bis Mitte Februar geschehen.
Stadtsprecher Heinrich Helms hofft, dass die Verkürzung der Trainingszeiten nur ein Intermezzo ist: „Wir müssen die Trainingszeiten ganz genau festlegen. Daran arbeiten wir.“ Werktags stünde zwischen 20 und 22 Uhr ein Trainingskorridor von 85 Minuten zur Verfügung. Die Stadt müsse nun erklären, ob die Fußballer z.B. von 20 bis 21.25 Uhr oder von 20.15 bis 21.50 Uhr trainieren dürften.
Für rund 150 Fußballer des BFC und von Buchholz 08 bedeutet der Stopp eine empfindliche Störung der Vorbereitung auf die Restsaison. U.a. betroffen ist die zweite Mannschaft von 08, die immerhin in der Bezirksliga spielt. Das Problem: Einen Ausweichplatz gibt es in Buchholz nicht, die Planungen für einen weiteren Kunstrasenplatz sind gerade erst angeschoben worden (das WOCHENBLATT berichtete).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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