"Urteilen Sie menschlich!"

Heinz W. Bartels: "Urteilen Sie menschlich!" | Foto: archiv
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Heinz W. Bartels kritisiert in offenem Brief Urteile zur Abschiebung von Asylbewerbern

os. Buchholz. "Sie urteilen im Namen des Volkes und nehmen billigend in Kauf, dass ihr Urteil vielleicht den Tod eines Menschen verursacht. Ich kann und will einem Volk nicht angehören, in dessen Namen solche Urteile verhängt werden!" Das erklärt Heinz W. Bartels. Der stellvertretende Geschäftsführer der Buchholzer Begegnungsstätte "Heideruh" verurteilt in einem offenen Brief an Wolfgang Siebert, Präsident des Verwaltungsgerichtes Lüneburg, die Rechtsprechung des Gerichtes bei der Abschiebung von Asylbewerbern in scheinbar sichere Drittländer wie Ungarn und Italien. Bartels kritisiert, dass das Verwaltungsgericht Asylbewerbern grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verweigert. Kopien des Briefes gingen an Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius und Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
Heinz W. Bartels weiß genau, wovon er spricht. In der "Heideruh" sind seit Dezember vergangenen Jahres durchgängig Asylbewerber untergebracht, die meisten aus afrikanischen Staaten. In Gesprächen mit den Flüchtlingen hat er erfahren, dass Asylbewerber in Ungarn gepeinigt und eingekerkert werden und in Italien unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen hausen müssen. Bartels verweist auf Urteile anderer Verwaltungsgerichte (z. B. München, Kassel, Leipzig und Freiburg), nach denen den Flüchtlingen eine Abschiebung z.B. nach Ungarn derzeit nicht zumutbar sei. Reichlich entsprechende Urteile gebe es auch zu Italien, Rumänien und Bulgarien.
Bartels' Appell in Richtung der Lüneburger Richter: "Als Mensch fordere ich Sie auf: Ändern Sie Ihre Rechtsprechung. Urteilen Sie menschlich. Übernehmen Sie in diesem Land Verantwortung und werden Sie zum Anwalt derer, die sich schutz- und hilfesuchend an dieses Land wenden. Stellen Sie sich der Herausforderung und lassen Sie sich nicht zum Büttel einer menschenverachtenden Politik und Verwaltung machen!"

Der Tod des Slawek C.

Was passiert, wenn Verwaltung und Gerichte den Fall eines Asylbewerbers nicht genau genug prüfen, macht der Fall Slawik C. (58) deutlich: Der Asylbewerber aus Jesteburg erhängte sich im Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen. Von dort sollte er nach Armenien abgeschoben werden, obwohl das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden Zweifel angemeldet hatte, ob der Mann überhaupt aus Armenien stammt. C. war in Abschiebehaft genommen worden, obwohl die Überprüfung von C.s Papieren noch andauerte.

Der Fall Ashraf Y.O.

Im Juni berichtete das WOCHENBLATT über Ashraf Y.O.: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte die Abschiebung des Sudanesen aus der Begegnungsstätte "Heideruh" nach Ungarn angeordnet. Zum avisierten Termin kam aber niemand, um Y.O. abzuholen. Mittlerweile lebt der Sudanese im Kirchenasyl in Pinneberg.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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