CDU fordert Maßnahme
Wiederbelebung als Pflichtunterricht
Die niedersächsische CDU-Fraktion fordert die verpflichtende Unterrichtung der Wiederbelebung ab dem siebten Jahrgang in den Schulen. Jan Bauer: „Ein Herz-Kreislauf-Stillstand ist nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, müssen wir, die Zahl der Todesfälle durch eine bessere Ausbildung von Laien, beginnend bei Kindern, reduzieren. Es sei wichtig, dass Kenntnisse zur Wiederbelebung frühzeitig und wiederholt erlernt werden, um die Angst vor dem Helfen zu verringern.“
Dr. Bernd Althusmann: „Schon im Jahr 2014 empfahl die Kultusministerkonferenz die Einführung der Wiederbelebung ab der siebten Jahrgangsstufe in den Schulen der Länder. Einige Bundesländer wie Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern haben diese Empfehlung bereits umgesetzt. Wir wollen, dass auch der niedersächsische Kultusausschuss sich mit dem Thema befasst."
Um das Thema weiter voranzubringen, hat die CDU-Landtagsfraktion einen Entschließungsantrag in den Kultusausschuss eingebracht. Dieser basiert auf dem Konzept Herzensretter und Lebensretter der Hilfsorganisationen und ähnelt dem eines Rettungsschwimmers. Das Programm konzentriert sich auf die von Ärzten empfohlene Methode der Wiederbelebung mit Herzdruckmassage ab der siebten Jahrgangsstufe. Ein besonderes Merkmal des Programms ist, dass die Schülerinnen und Schüler die erlernten Inhalte ihren Mitschülern vermitteln können, wodurch die Lehrkräfte entlastet werden.
„Das Thema hat nun auch das Kultusministerium erreicht. Ich freue mich darüber, dass Ministerin Hamburg offenbar positiv auf den Antrag reagiert. Es wird hoffentlich eine positive Diskussion im Kultusausschuss geben, um die Überlebensrate von Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillständen in Niedersachsen durch effektive Wiederbelebung erheblich zu erhöhen“, so Bauer und Althusmann abschließend.
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