Buchholz sucht Schöffen

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 darf die Stadt Buchholz für die Schöffengerichte Laienrichterinnen und Laienrichter vorschlagen. Wer Interesse hat, das Ehrenamt am Amtsgericht Tostedt sowie am Landgericht Stade zu übernehmen, kann sich bis 31. Mai unter www.buchholz.de/Bürgerservice informieren und bewerben. Der Rat der Stadt Buchholz wird in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juni eine entsprechende Vorschlagsliste verabschieden und anschließend öffentlich auslegen. 
Bewerberinnen und Bewerber müssen aus Buchholz kommen, mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein. Zudem müssen Bewerberinnen und Bewerber eine Erklärung unterschreiben, in der sie versichern, dass gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. 
Die für das Jugendschöffengericht Tostedt und die Jugendkammern des Landgerichts Stade zu wählenden Jugendschöffen sind vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harburg zu benennen. Bürger aus den jeweiligen Gemeinden, die am Jugendschöffenamt interessiert sind, wenden sich an Kai Schepers vom Landkreis Harburg unter Tel. 04171-693542. (os/nw).